INFO 06/2020 - Anmerkung zur Sitzung des Ortsentwicklungsausschusses am 10.06.2020
Nach mehreren Wochen Corona-Pause tagte am 10.06.2020 wieder der Ortsentwicklungsausschuss. Dass eine Vielzahl von Problemen der Kommunalpolitik eine Antwort benötigen, offenbarten nicht nur die Tagesordnung, sondern auch die umfangreichen Anfragen der Mitglieder des Ausschusses und aus der Bevölkerung. So war u. a. zu erfahren, dass die Kommunalaufsicht weitere Dokumente anforderte, um eine Stellungnahme zum Vertrag der Gemeinde mit den Johannitern betreffs der neuen Kita beim REWE-Gelände abgeben zum können. Ohne Einverständnis der Kommunalaufsicht tritt der Vertrag nicht in Kraft.
Der Tagesordnungspunkt zum Mühlenfließ hieß zwar nur kurz: Sachstandsmitteilung des Investors. Doch die Präsentation der Planer war mehr als das. Vorgestellt wurde bereits ein erster Entwurf zur Entwicklung des Quartiers mit Varianten der möglichen Bebauung. Er folgt - so der erste Eindruck - den Forderungen, die die Gemeinde dem Projektentwickler gegenüber erhob. In der Diskussion wurden der Fortgang der Planung sowie die vorgetragenen städtebaulichen Leitideen gewürdigt, die da u. a. heißen Stadtplatz, grüne Durchwegung, harte Baukanten als zentrale Lärmschutzmaßnahme. Zugleich wiesen die Teilnehmer darauf hin, dass künftig das Zusammenwirken zwischen Gemeindevertretung und Projektentwickler vertieft werden muss. Es komme darauf an, das Vorhaben zu spezifizieren und dabei auch die neusten Entwicklungen in der Region (z.B. TESLA-Vorhaben) mit zu berücksichtigen. Hier sind nach unserer Auffassung alle Ausschüsse und Gemeindevertreter gefordert, durch ihr Zutun den Erfolg des Vorhabens zu sichern. Aber auch das Amt sollte sich zeitnah positionieren, zu dem im Konzept verankerten Vorschlag, dass sich das Amt Märkische Schweiz in einem Gebäude des Quartiers Mühlenfließ zukünftig ansiedeln will. Die Fraktionen wurden aufgefordert, sich kurzfristig zu den Entwicklungsvorschlägen des Planers zu positionieren. In der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung soll hierzu ein Votum abgegeben werden.
Weitere Schwerpunkte der Beratung waren die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes und der darauf basierende Bebauungsplan Nr. 16 “Freiflächenphotovoltaik an der alten Gärtnerei. Das Amt legte zu beiden Dokumentenentwürfen eine Abwägung der Antworten der angeschriebenen Träger öffentlicher Belange (insgesamt 87) sowie der Einwände aus der Rehfelder Öffentlichkeit (insgesamt 5) vor. Durch die maßgeblichen Träger öffentlicher Belange, insbesondere auch der Naturschutzbehörden, wurde das Vorhaben grundsätzlich befürwortet. Die schriftlichen Einwände Rehfelder Bürger und die Äußerungen betroffener Anlieger zeigten, dass man ökologische Verschlechterungen und Beeinflussungen durch Blendwirkungen befürchtet.
In der Beratungsdiskussion wurde verdeutlicht, dass die eingegangenen Einzelhinweise und auch die Befürchtungen der Anlieger im weiteren Planungsprozess zu prüfen und zu berücksichtigen sind.
Die Mehrzahl der Ausschussmitglieder der Gemeindevertretung empfahl, beide Vorlagen anzunehmen. Folgt die Gemeindevertretung dieser Empfehlung und billigt beide Dokumentenentwürfe, kann die Überarbeitung der Planungsunterlagen vorgenommen werden. Die Planung wird dann erneut öffentlich ausgelegt und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Abgabe von Stellungnahmen erneut übersandt.
Die Vorlage zur Entwicklung eines ganzheitlichen Verkehrskonzeptes für die Gemeinde Rehfelde, welches eine wesentliche Grundlage für die Fortschreibung der Straßenausbaukonzeption darstellt, wurde der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung empfohlen.
Carsten Kopprasch
Fraktionsvorsitzender Die LINKE/ZUKUNFT
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