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Fragen zur Grundschule

03. 02. 2023

(RD) Aufgeschreckt durch einen Artikel in der MOZ (Donnerstag, den 2. Februar 2023 – Thomas Berger) stellen Eltern die Frage wie es mit der Schule in Rehfelde weitergehen soll.

Von mir nachgefragt, wurde auf eine Informationsvorlage des Amtes (90/2022) verwiesen, die am nächsten Dienstag im Bildungsausschuss Rehfelde vorliegt und diskutiert werden soll.

 

Im Kern geht es um folgenden Satz mit der Überschrift – Fazit:

„Empfehlenswert ist seitens der Amtsverwaltung nach wie vor die Übertragung der Schulträgerschaften der amtsangehörigen Stadt Buckow (Märkische Schweiz) und der amtsangehörigen Gemeinde Rehfelde auf das Amt Märkische Schweiz (§ 135 Absatz 5 BbgKVerf; §§ 100 Absatz 1 und 101 Absatz 1 BbgSchulG). Hierzu bedürfe es allerdings unverändert zunächst einer grundsätzlichen politischen Debatte …. usw.“

 

Bleiben viel Fragen offen, zum Beispiel:

Sind die von den Bürgern Rehfeldes gewählten und beauftragten Vertreter bereit ihre Verantwortung in die Amtsstuben abzugeben und nur noch über den Amtsausschuss, der nicht von den Bürgern gewählt wird, informiert zu werden?

Ist das Amt Märkische Schweiz, das bereits in der Vergangenheit bedingt durch personelle Probleme nicht alle Aufgaben meistern konnte, in der Lage diese zusätzlichen Aufgaben zu erfüllen?

Sind denn alle Gemeinde, auch jene deren Kinder nach Schulen in andren Amtsbereichen gehen, bereit Kosten für Investitionen zu übernehmen, die über eine wesentliche Erhöhung der Amtsumlage realisiert würde?

Würden wirkliche Synergieeffekte und Einsparungen erreicht werden und wiegen diese die wegfallenden Einflussmöglichkeiten der Gemeinde auf?

Was würde das alles kosten, obwohl keine schnellen Lösungen für den bestehenden Raumbedarf erreicht würden?

Was wird mit den in Rehfelde erarbeiteten Vorschlägen für die Entwicklung des Bildungsstandortes mit einer weiterführenden Schule und würde dadurch die dringend benötigte neue Turnhalle schneller errichtet?

Ist es richtig und rechtlich vertretbar diese Entscheidung noch in dieser Wahlperiode zu fällen, wobei eine neue Gemeindevertretung nach der Wahl 2024 diesen Beschluss nach dem Beispiel des Hortneubaues im Jahre 2019 wieder aufheben könnte?

 

(hier die Tagesordnung des BA, TOP 10.1 mit der Informationsvorlage)

 

Aus der Vorlage zitiert:

Politische Einwirkungsmöglichkeiten würden fortan im Amtsausschuss erfolgen. Darüber hinaus kann auf Amtsebene die Etablierung eines empfehlenden Fachausschusses (bspw. „Schulträgerausschuss“) ermöglicht werden (§ 140 Absatz 1 i. V. m. §§ 43, 44 BbgKVerf). Denkbar wäre hier eine Entsendung von Mitgliedern anhand der Einwohnerzahlen (analog Besetzung Amtsausschuss). In jenen Ausschuss könnten auch sachkundige Einwohner*innen des Amtes – mithin aus den Gemeinden – berufen werden (vgl. wie vor).

 

Durch eine Trägerschaft beider Grundschulen auf Amtsebene werden Synergieeffekte bei Unterhaltungsaufwendungen wie Reinigungsleistungen, Essensversorgung, Versorgungsverträge (insb. Energie) sowie Supportverträge für die weitere Digitalisierung der Grundschulen durch Rahmenverträge erzielt werden. Derzeit bestehen je Schulträger einzelvertragliche Grundlagen

Die Übertragung der Schulträgerschaften könne zur nicht unerheblichen Verwaltungsvereinfachung und Lastenverteilung hinsichtlich der Umsetzung von Bewirtschaftungs- und Unterhaltungsmaßnahmen (Beschaffungen, Sanierung/Renovierung, Unterhaltungsaufwand) sowie der Schulkostenumlageverfahren führen (Aufgabenzentralisierung). Die Umsetzung erheblicher finanzieller Investitionen in die Grundschulstandorte, sei es die bauliche Erweiterung oder Aufwertung der Räume oder die Erweiterung bzw. der Neubau der erforderlichen Sporthallen nebst Außenanlagen, könne finanziell breiter und gerecht abgesichert werden. Derweil liegt die langfristige finanzielle Lastverteilung ausschließlich bei den Schulträgern (Buckow (Märkische Schweiz), Rehfelde, bzw. der externen Ämter).

Die Auswirkungen auf die gemeindlichen Haushalte würden optimiert werden.

 

Bild zur Meldung: Fragen zur Grundschule

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