Don Quijote und das Windfeld 26
Der Bürgermeister schreibt in seiner Information April:
„Weiterhin wurde die Verlängerung der Veränderungssperre für das Windfeld Nr.26 beschlossen und damit die Planungshoheit der Gemeinde gesichert."
Der Fraktionsvorsitzende „Die Linke/Zukunft“ schreibt dazu in der INFO 03/2020:
„Die GV beschloss die Verlängerung der seit Juni 2018 laufenden Veränderungssperre um ein weiteres Jahr. Begründet wurde diese mit zeitlichen Verzögerungen bei der Bauleitplanung.
Unsere Position ist, dass die Gemeindevertretung seit Juni 2018 in Bezug auf die Bauleitplanung keine Aktivitäten und Ergebnisse aufzuweisen hat und somit untätig war. Bei weiterer Untätigkeit besteht für die Gemeinde die Gefahr von Ersatzklagen von potentiellen Windkraftbetreibern. Vorliegende Beschlussvorlagen aus 3/2019 wurden seit dieser Zeit vertagt und nicht wieder behandelt.“
Fazit: Planungshoheit heißt auch seiner Pflicht nach Gesetz nachzukommen. Der Flächennutzungsplan und ein neuer B-Plan sind auszuarbeiten. Zwingend muss die Gemeinde dazu Beschlüsse fassen. Entweder die ausgehandelten und geprüften Vorlagen aus dem Jahren 2017/18 beschließen oder neue ausarbeiten lassen. Dazu muss entschieden werden in welcher Art und Weise mit den Investoren zusammengearbeitet wird und wer diese Planung bezahlt. Normal wäre ein städtebaulicher Vertrag und damit Bezahlung der Kosten von insgesamt rund 500.00,00 € durch die investierenden Betriebe.
Wie aus dem Standpunkt der Fraktion „FÜR“ an die Energiegenossenschaft ersichtlich wurde hat die „Gemeinde erstmals überhaupt eine unabhängige Rechtsberatung durch einen entsprechenden Fachanwalt eingeholt. Es sollte endlich sichergestellt werden, dass sich die Gemeindevertretung bei ihren Entscheidungen rechtlich und fachlich auf gleicher Augenhöhe mit der Windindustrie agiert.“
Zu dem jetzt vorliegenden Ergebniss muss dringend gesprochen und dann endlich agiert, das heißt Entscheidungen getroffen werden.
Im Zusammenhang weisen wir auf eine kleine Geschichte zum Windfeld aus dem Jahre 2015 (hier) und den vorliegenden Beschlussvorschlag vom März 2019 (Beschluss hier) (Informationsblatt) (Karte Vorschlag)
Es sei der Vergleich mit den uns allen bekannten Werk von Miguel de Cervantes „Don Quijote von der Mancha“ gestattet.
Der edle Ritter kämpfte gegen Windmühlen, weil er sie für feindliche Riesen hält.
Bild zur Meldung: Don Quijote und das Windfeld 26
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