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Ortsentwicklung

Zur Erarbeitung eines neuen Flächennutzungsplanes

Auf der Grundlage von Vorschlägen der in 2022 eingesetzten Arbeitsgruppe FNP wurden in 9/2023 Prämissen für die Erarbeitung eines neuen FNP beschlossen. Voraus gingen intensive Abstimmungen in der AG, im Ortsentwicklungsausschuss, zur Beratung von Hinweisen von Rehfelder Bürgern. 

Festzustellen ist, dass die erarbeiteten  Prämissen ein Ergebnis der Zusammenarbeit aus allen Fraktionen sind. Die Prämissen sollen Grundlage für die Erarbeitung einer Aufgabenstellung für den Planungsauftrag zur Erstellung eines FNP sein. Sie geben noch keine schlussendlichen Vorgaben und Festlegungen für den neuen FNP.

 

In 11/2023 wurde durch die Gemeinde der Aufstellungsbeschluss für einen neuen FNP gefasst. Eine amtsseitige Aufgabenstellung zur Ausschreibung eines Planungsauftrages für die Erstellung eines neuen FNP liegt jedoch auch im Juli 2024 noch nicht vor. Für den Planungsprozess wird aus gegenwärtiger Sicht ein Bearbeitungszeitraum von ca. 2 Jahren abgeschätzt.

 

Zur Friedhofsentwicklung

Die Erarbeitung einer Entwicklungskonzeption für die kommunalen Friedhöfe in Rehfelde und Zinndorf wurde schon in der Legislaturperiode 2003 – 2008   eingefordert, jedoch nie ernsthaft verfolgt.

Erst mit der Bildung einer speziellen Arbeitsgruppe in 2022 wurde das Thema bearbeitet und im Ergebnis wurde erstmalig ein Friedhofsentwicklungskonzept für den Zeitraum 2023 bis 2030 erarbeitet und durch die Gemeinde beschlossen.

Das Friedhofsentwicklungskonzept beinhaltet folgende Grundfestlegungen:

 

Friedhof Rehfelde

Der Friedhof in Rehfelde soll schrittweise zu einem Ort entwickelt werden, der den Charakter eines gepflegten Waldfriedhofes hat.  Der Friedhof soll ein würdiger und attraktiver Ort für Bestattungen werden. Dazu sollen auch neue Formen der Bestattungen entwickelt werden. Im Zentrum des Friedhofs soll auch weiterhin die historische Friedhofskapelle stehen. Ehrenhain, die Gendenkstätte zu Kriegen und Gewalt sowie neu zu definierende Ehrengrabstätten sollen zu würdigen und besonderen Friedhofsstätten entwickelt werden. 

Als Handlungsfelder für akute und langfristige Aufgaben wurden im Rahmen einer Bestandsaufnahme herausgearbeitet:

  • Reparaturstau Kapelle, inklusive Umfeldgestaltung

  • Gestaltung und Pflege anonyme Grabstelle und Ehrengrabstelle

  • Zielgerichtete und dauerhafte Grünpflege, inklusive Baumpflege auf dem Friedhof und im angrenzenden Straßenland

  • Erfordernis der Neupflanzung und Ersatzpflanzung von Bäumen 

  • Pflege der Wege zur allgemeinen und behindertengerechten Nutzung sowie Beseitigung von Gefahrenquellen, z.B. bei Wühlmausbefall

  • Bauliche Sicherungsmaßnahmen an Friedhofsmauer Breitscheidstraße

  • Erneuerung und Erweiterung eines einheitlichen System der Friedhofsbänke

  • Verbot illegaler Einbringung von Baustoffen jeglicher Art im Bereich außerhalb der Grabflächenumfriedungen durch Bürger

  • Flächen für neue Bestattungsformen  prüfen und ggf. planen, z.B.:

  • halbanonyme Grabstätten mit Gedenktafeln oder Säulen auf denen der Name der Verstorbenen vermerkt ist

  • kleinere Urnengräber für Einzel- oder Doppelurnen 

  • Bestattungsformen im Umkreis von Bäumen

  • Erweiterung der Abstellmöglichkeiten durch weitere Fahrradständer insbesondere am Haupteingang 

  • Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit mit der Informationstafel

  • Maßnahmen im Zusammenhang mit der Richtlinie zum Umgang Ehrengrabstellen der Gemeinde Rehfelde aus 2018

 

Friedhof Zinndorf

Der Zinndorfer Friedhof soll seinen Charakter als gepflegter Waldfriedhof erhalten und ausbauen. Der Friedhof soll ein würdiger und attraktiver Ort für Bestattungen werden. Dazu sollen auch neue Formen der Bestattungen entwickelt werden. Die Kriegsgräberstätte 2. Weltkrieg, das Kriegsgräberdenkmal 1. Weltkrieg und neu zu definierende Ehrengrabstellen sollen zu würdigen und besonderen Friedhofsstätten entwickelt werden. 

Als Handlungsfelder für akute und langfristige Aufgaben wurden im Rahmen einer Bestandsaufnahme herausgearbeitet:

  • Neueinfriedung der anonyme Grabfläche

  • neue Bestattungsformen prüfen und ggf. planen, z.B. halbanonyme Grabstätten, Stelen, kleine Urnengräber

  • Verkehrssicherung Altgräberfläche (stark verwildert und umgestürzte Grabsteine)

  • Rückbau verfallener Geräteschuppen und Beseitigung Abfälle im Umfeld

  • Zaunreparatur im Bereich Kriegsgräberstätte 2. Weltkrieg (umgestürzte Bäume) 

  • Reparatur Kriegsgräberdenkmal 1. Weltkrieg (Prüfung Standsicherheit - Gefahr der Fundamentunterspülung; Erneuerung und Säuberung der Inschriften)

  • Totholzbeseitigung im Bereich Straße zum Friedhof und über Friedhofswege 

  • Ausschilderung des Friedhofes von Dorfstraße zum Friedhof 

 

Zu Kommunalen Wohnungen

In 2018 wurde die Notwendigkeit der sanitärtechnischen Sanierung der kommunalen Wohnungsanlagen in der Bahnstraße und in der Ernst-Thälmann-Straße festgestellt und erste Planungsaufträge erteilt. Der gesamte Planungskomplex wurde seit 2018 stetig verzögert. Planungs- und Umsetzungsmaßnahmen sind für die Wohnungen in der Bahnstraße nunmehr für 2024/2025 geplant. 

 

Zum Entwicklungsgebiet Mühlenfließ

Seit 6/2020 lag eine beschlussfähige Entwurfsplanung vor, um eine frühzeitige öffentliche Beteiligung für dieses wichtige Projekt, welches u.a. betreutes und soziales Wohnen sowie gemeindliche Nutzungen vorsieht, zu ermöglichen. 

Der Bürgermeister und die Fraktionen FÜR, BGR/Grüne und AfD haben von 2020 bis 2022 eine Beschlussfassung zur Auslegung der Entwurfsplanung verzögert und verhindert. 

Erst in 3/2023 wurde  im Ergebnis einer speziellen AG-Arbeit ein Beschluss zur Entwurfsplanung  getroffen und Anfang 2024 die öffentliche Auslegung der Planung vorgenommen. 

 

Quartier Mühlenfließ

Ausgangspunkt ist das Jahr 2005, in dem die 1. Ortsentwicklungskonzeption für die Gemeinde Rehfelde verabschiedet wurde. Sie sollte ein (Handlungs-)Leitfaden für die Gemeindevertreter (Gv) aber auch das Amt Märkische Schweiz zur Gestaltung und Entwicklung der Gemeinde Rehfelde sein. Im Jahr 2016 wurde die Ortsentwicklungskonzeption durch die Leitlinien für die Ortsentwicklung der Gemeinde  Rehfelde ersetzt. Die Ergebnisse einer bereits im Jahr 2011 durchgeführten Befragung, die in einer Studie „Älter werden in Rehfelde“ zusammengefasst und durch die Gemeindevertretung (GV) am 13.12.2011 angenommen, bestätigt und beschlossen wurde, sind darin eingeflossen. Unter anderem ging es um die Schaffung öffentlicher Plätze/ Begegnungsstätten; altersgerechtes Wohnen, die Infrastrukturentwicklung; generationsübergreifende Bildungs- und Kulturveranstaltungen und die Förderung von ehrenamtlichem Wirken in seiner ganzen Breite. Diese Ergebnisse spiegeln sich auch im Projekt Quartier Mühlenfließ wieder. Die dafür nötigen Flächen konnte die Gemeinde durch das  Angebot einer Erbengemeinschaft 2012 erwerben. Der Ankauf der Flächen Ladestraße und Friedrich-Engels-Straße erfolgte mit dem Ziel, hier eine Zentrumsentwicklung vorzunehmen. Dies hat die GV am 14.01.2014 mehrheitlich beschlossen. Damit war das Projekt Quartier Mühlenfließ geboren.

Von den damals in der GV agierenden Fraktionen (AWG/FÜR; BGR; CDU; LINKE; Zukunft) wurde dieses Ansinnen mehrheitlich unterstützt und es sollten/ wurden über die Fraktionen Bürgerinnen und Bürger angesprochen, um in der Projektgruppe Quartier Mühlenfließ mit zu arbeiten. Schlussendlich arbeiteten in dieser Projektgruppe unter Leitung von G. Schwarz/ R. Donath 17 Bürger*Innen aus unterschiedlichen Bereichen mit. Zunächst wurde erfasst „Was wollen wir“. Danach haben wir festgestellt „Was haben wir“. Zu allen Punkten gab es einen Abwägungsprozess. Das Ergebnis der Arbeitsgruppe wurde im Juli 2014 durch die GV beschlossen. Danach ging es auf die Suche nach einem Investor, der uns das in Rede stehende Areal nach unseren Vorstellungen beplant und ggf. auch bebaut. Parallel dazu hatte ein Pflegedienst, der sich am Projektteil betreutes Wohnen einbringen wollte, auf seine Kosten eine Wirtschaftlichkeits- und Machbarkeitsstudie erstellen lassen. Das Ergebnis wies eindeutig nach, dass der Bedarf am betreuten Wohnen perspektivisch zunehmen wird und die vorhanden Einrichtung im Umkreis bei weitem nicht ausreichen werden, so dass dringend angeraten war auch hier tätig zu werden. Bedauerlicherweise wurde der Versuch des 1. Investors (Fa. Rockel Consalt), Baurecht zu erhalten, vom Bauordnungsamt Strausberg nicht genehmigt. Einen Bebauungsplan für das gesamte Gelände wollte er aus finanzieller Sicht nicht anstreben. Das führte zur Aufhebung der Verträge. Die entstandenen Kosten wurden später vom neugefundenen Investor übernommen, der bereit war das Projekt nach unseren Vorstellungen umzusetzen.

Nach mehreren Diskussionsrunden der Gv wurde mit mehrheitlicher Zustimmung der Gv im Jahr 2018 mit dem 2. Investor (die PER) neben dem Kaufvertrag auch ein neuer Städtebaulicher Vertrag mit unseren Maßgaben abgeschlossen.

Was soll im Quartier Mühlenfließ entstehen?

Nach den zusammen getragenen Vorstellungen soll hier nach Möglichkeit folgendes entstehen:

  • Wohnraum für Jung und Alt; betreutes Wohnen, Generationswohnen; Kurzzeitwohnen; ggf. ein Hostel oder ähnliches; Pflegeeinrichtung; kleine Kita und dies alles unter Berücksichtigung einer barrierefreien Umfeldgestaltung;

  • Parkähnliche Anlagen mit Stätten für Begegnungen und Erholung; Spielplätze sowie kulturelle sowie gemeinschaftlich nutzbare Treffpunktmöglichkeiten;

  • selbstverständlich sollte klimafreundliches Bauen sein und die Versorgung mit erneuerbarer E-Energie und Wärme durch die Rehfelder Eigenenergiegenossenschaft erfolgen;

  • des weiteren ist auch stilles und weiterführendes, dem Wohnen und der Pflege angepasstes Dienstleistungsgewerbe angedacht und so die Schaffung von Arbeitsplätzen möglich.

 

Von der Mehrzahl der Gemeindevertreter wurde dieses Anliegen als dringend notwendig angesehen, zumal der Zuzug nach Rehfelde stark zugenommen hat und noch heute anhält. Notwendig auch, um unsere Kinder im Ort zu halten aber auch unseren älteren Mitbürgern die Perspektive zu geben, im nicht mehr ganz so flexiblen Lebensalter im vertrauten Wohnort bleiben zu können und so die bis dahin geschaffenen sozialen Kontakte nicht aufgeben zu müssen. Wie heißt es so schön: Einen alten Baum verpflanzt man nicht.

Seitens des 2. Investors sind alle ihm bisher angetragenen Auflagen erfüllt worden. Bedauerlicherweise wird dieses Projekt aktuell von neuen aber auch langjährigen Gemeindevertretern blockiert und teilweise (nunmehr) abgelehnt. Die wirklichen Gründe werden nicht offengelegt, einer davon ist aber, dass man den weiteren Zuzug von Neubürgern nach Rehfelde verhindern möchte. Die absehbare Schaffung von sozial verträglichem, alters- und behindertengerechten Wohnraum ist damit nicht (mehr) möglich. Das Projekt befindet sich seit 2019 in einer Sackgasse und geht zu Lasten der Bürger*Innen der Gemeinde Rehfelde.

Der Kreislauf des Lebens spiegelt sich auch in einer Gemeinde, im Gemeindeleben wieder. Eine Gemeinde braucht ein ausgewogenes Verhältnis von Jungen und Alten, denen der Ort eine wirkliche Heimat ist, weil sie hier gut und gerne leben können und wollen. Weil sie wissen, dass die Kinderbetreuung und Bildung einen hohen Stellenwert besitzt, die medizinische Versorgung in der gesamten Bandbreite gewährleistet wird und es unterschiedliche Möglichkeiten der Freizeitgestaltung gibt. Gleichwohl sind Handels- und Dienstleistungseinrichtungen vor Ort und es gibt eine gute (sicherlich noch verbesserungswürdige) Verkehrsanbindung durch die Regionalbahn an den ÖPNV. Der weitere Zuzug wird u. a. aus Mangel an bezahlbarem Wohnraum in Ballungsgebieten anhalten und auch vor Rehfelde nicht halt machen.

Mit der derzeit kurzsichtigen/ unprofessionellen Arbeitsweise der Gv wird das Ziel zur Entwicklung eines neuen Orts- und Wohn-Zentrums nicht zu erreichen sein. Dabei hatten sich doch alle Gemeindevertreter auf der konstituierenden Sitzung nach der Wahl im Jahr 2019 wie folgt verpflichtet:

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrnehme, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Brandenburg und die Gesetze beachte und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde Rehfelde erfüllen werde“.

Spruch der Woche

 

„Denken, was wahr ist! Fühlen, was schön ist! Wollen, was gut ist!“

(August von Platen - 1796 – 1835)

 

DENKANSTOSS

 

„Das Gewissen ist das Gesetz der Gesetze.“ 

(Alphonse de Lamartine - 1790 – 1869)

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Nächste Veranstaltungen:

28. 11. 2024 - Uhr – Uhr

 

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