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Umwelt - Klima - Energie

Zum Rehfelder Energiekonzept

Das in 2012 beschlossene Rehfelder Energiekonzept war die Grundlage für zielgerichtete Maßnahmen zur Energieeinsparung, CO2-Minderung und zum verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien. Die Gemeinde hatte sich im Zeitraum 2012-2019 überregional den Ruf als vorwärtsweisende Energiegemeinde geschaffen.

Von 2019 bis 2023 spielte das Energiekonzept und deren Fortschreibung und Umsetzung keine Rolle in der Kommunalpolitik. Der Tätigkeit des Motors auf diesem Gebiet, der Rehfelder Energiegenossenschaft, wurde die Aufmerksamkeit verweigert. 

 

Zu Photovoltaikanlagen

Erst im Jahr 2023 beschäftigte sich die Gemeinde ernsthaft mit den Fragen der Errichtung und Förderung von Photovoltaikanlagen. Hierzu wurde in 7/2023 ein Grundsatzpapier zur Errichtung und Förderung von Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet erarbeitet und von der Gemeinde beschlossen. Dieses Grundsatzpapier beinhaltet u.a. eine grundsätzliche Befürwortung der Errichtung von Solaranlagen für folgende Bereiche:

  • auf Dächern von kommunalen und privaten Gebäude

  • auf bereits versiegelte, vorbelastete Flächen, Verkehrsnebenflächen, Deponien und Bergbaustandorten mit einem Mindestabstand von 200 m zur nächsten Wohnbebauung

  • auf Freiflächen, die eine geringe Bodenzahl unter 23 aufweisen, können auf Flächen bis zu  höchstens 50 ha Solaranlagen errichtet werden, wenn sie nur geringe Auswirkungen auf Mensch, Natur und Umwelt haben und eine Mehrfachnutzung zur Erhöhung der Biodiversität (Agri-PV) ausweisen.

 

In 7/2023 wurde durch die Gemeinde ein Aufstellungsbeschluss für einen ersten Solarenergiepark Rehfelde  beschlossen. Hierbei geht es um die Errichtung eines Photovoltaikparks mit einer Größe von ca. 48 ha auf der Gemarkung Rehfelde in der unmittelbaren Nähe zur Kompostieranlage in Hennickendorf. Bei der Fläche handelt es sich gegenwärtig um eine landwirtschaftliche Nutzfläche mit sehr geringen Bodenwertzahlen und eine unmittelbare Beeinflussung von Wohngebieten ist nicht gegeben. Die Umsetzung soll 2025/26 erfolgen

 

Die seit 2021 beabsichtigte Errichtung einer Photovoltaikanlage auf den Dach des Hortneubaus ist aufgrund gescheiterter, zweimaliger Ausschreibung in den Jahren 2023/24  nicht umgesetzt worden. Hier sollen nunmehr in 2025 Planungs- und Umsetzungsmaßnahmen vorgenommen werden. 

 

Zum Windfeld Werder/Zinndorf

 

Bestrebungen für den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages

In 3/2019 wird der Entwurf eines städtebaulichen Vertrages mit ansässigen Windkraftbetreibern vorgelegt, in dem die Windkraftbetreiber sich verpflichten die B-Planung durchzuführen, Vorgaben der Gemeinde (u.a. Anzahl, Höhe, Entfernung der Anlagen zur Wohnbebauung) anzuerkennen und die Kosten der Planung ebenso wie die für die Veränderung des Flächennutzungsplanes zu übernehmen – eine Beschlussfassung findet in der GV hierzu nicht statt, die Problematik wurde vertagt

 

2019 wird mit den Stimmen des Bürgermeisters und der Fraktionen FÜR und BGR/Grüne sowie des Vertreters der AfD eine Entscheidung zum städtebaulichen Vertrag abgelehnt und ein Rechtsgutachten zur Gesamtbewertung in Auftrag gegeben 

In 2/2020 empfiehlt der beauftragte Rechtsgutachter keinen Abschluss eines städtebaulichen Vertrages, stattdessen wird der Aufbau von Drohpotential, eine Verzögerungsstrategie und die Beauftragung eines eigenen Planers empfohlen.

 

In 5/2021 wurde ein Planer mit der B-Planung beauftragt. Planungsergebnisse liegen bis 2024 nicht vor. 

 

Die in 2020 - 2023 durch die GV festgelegten Gespräche mit den Windkraftbetreibern zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages wurden bewusst verzögert. Bis Mitte 2024 liegt noch kein beschlussfähiges Ergebnis vor.

 

Sollte es zu keiner einvernehmlichen Lösung mit den Windkraftbetreibern kommen, so werden gegenüber der Gemeinde Rehfelde rechtliche und finanzielle Forderungen nicht auszuschließen sein. Die ursprünglichen sachlichen und finanziellen Zielsetzungen der Gemeinde und die Übernahme der laufenden Planungskosten durch die Windkraftbetreiber sind  infrage gestellt

Die Gemeinde vergibt die laut Gesetz mögliche Beteiligung an Anlagen sowie die Partizipierung an einer freiwilligen Zahlung durch die Windkraftbetreiber mit 0,2 Cent pro KWh

 

Durch das bisherige Agieren verspielte die Gemeinde Rehfelde in verantwortungsloser Art und Weise ihre Gestaltungsmöglichkeiten und finanzielle Einnahmemöglichkeiten. Die negativen Auswirkungen  dieses Handelns könnte zu weiteren Lasten für die betroffenen Bürger von Werder und Zinndorf führen.

Durch die seit 2021 veränderten politischen Rahmenbedingungen zur Förderung von Windkraftanlagen, könnten zusätzliche Belastungen  durch ein Mehr an Windkraftanlagen, der Erweiterung der Höhen von Anlagen oder der Reduzierung von ökologischen Vorgaben entstehen. 

      

Spruch der Woche

 

 

         Überraschung!
„Ruhestand – das ist die Lebensphase, in der man gewahr wird, daß all die Wertschätzung gar nicht der Person gegolten hat, sondern dem Stuhl.“

   ( Peter Hohl, *1941, deutscher Journalist)

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