NEUES ZUM HORT - DIE BESCHWERDE
In der unendlichen Geschichte des Hortneubaues wirkt das Handeln des Bürgermeisters und des Amtes als sehr ungewöhnlich und undemokratisch. Deshalb hier die Beschwerde und Anfrage an den Landrat und die Kommunalaufsicht im Original:
Beschwerde und Anfrage bezüglich des undemokratischen kommunalpolitischen Handelns des Bürgermeisters der Gemeinde Rehfelde im Zusammenwirken mit der Amtsverwaltung Amt Märkische Schweiz
Sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrte Damen und Herren der Kommunalaufsicht,
hiermit reichen die beiden o.g. Fraktionen einen dringlichen Antrag auf Beschwerde bezüglich des undemokratischen Handelns des Bürgermeisters der Gemeinde Rehfelde sowie des Amtes Märkische Schweiz ein. Wir bitten um Prüfung des nachfolgend dargelegten Vorgangs und Einflussnahme auf die Einhaltung der Grundregeln der Kommunalverfassung. Es wird die Dringlichkeit des Sachverhaltes festgestellt, da der Bürgermeister und die Amtsverwaltung verkündet haben, bereits Anfang Mai 2020 Entscheidungen und Maßnahmen zur Sache umzusetzen. Auf Grund dieser Dringlichkeit wird um eine Beantwortung bis zum 11.05.2020 gebeten.
Problematik: Neubau eines Multifunktionalgebäudes/Hort der Gemeinde Rehfelde
Sachverhaltsdarstellung:
- Einstimmiger Beschluss der Gemeindevertretung von 5/2019 zur Bestätigung der Entwurfsplanung für den Bau des Multifunktionalgebäudes Hort (u. a. mit Verbindungsbau zur Grundschule, Integration Küche, Bibliothek) mit einem berechneten Investitionsvolumen von 9,6 Mio. €.
- Der Beschluss von 5/2019 hätte bereits die Grundlage für die Einreichung eines Bauantrages sein können und aus unserer Sicht sein müssen. Das zuständige Amt wurde in der Sache nicht tätig.
- Durch eine eigenmächtige und durch die Gemeindevertretung nicht autorisierte Entscheidung des Bürgermeisters Herrn Gumpricht im Juli 2019 wurde der gesamte Planungsprozess zur Disposition gestellt. Das Amt nahm dieses einseitige Vorgehen des Bürgermeisters offensichtlich zum Anlass dies als Handlungsrichtlinie der Gemeinde zu akzeptieren und bezüglich der Beantragung einer Baugenehmigung nicht weiter tätig zu werden.
- In 8/2019 wurde durch den Planer die Genehmigungsplanung an das Amt übergeben. Die Planung kostete der Gemeinde insgesamt ca. 500 T€. Auch die Genehmigungsplanung wurde durch das Amt Märkische Schweiz für die Einreichung eines Bauantrages nicht genutzt. Das Amt war in der Sache weiterhin untätig.
- Erst am 01.10.2019 beschloss die Gemeindevertretung Rehfelde mehrheitlich die sofortige „Aussetzung“ des Beschlusses von 5/2019: „Das beauftragte Planungsbüro hat seine Leistungen bis auf weiteres zu unterbrechen. Insbesondere ist der Bauantrag nicht einzureichen. Gleichzeitig wird das Amt Märkische Schweiz beauftragt, zu prüfen, welche baulichen Veränderungen zu spürbaren Kosteneinsparungen führen können…“ Vorschläge wurden der Gemeindevertretung nicht unterbreitet.
- In den Gremien der Gemeindevertretung wurden im Zeitraum September bis November 2019 intensive und kontroverse Diskussionen zur Problematik geführt. Eigens dazu wurde am 01.10.2019 ein gesonderter, zeitweiliger Ausschuss eingesetzt.
- Im Ergebnis der Diskussionen wurde am 26.11.2019 durch die Gemeindevertretung mehrheitlich ein Beschluss gefasst, die bisherige Planung abzuändern. Wesentliche Gesichtspunkte der Änderung waren
- Wegfall des Verbindungsgebäudes zur Schule und Integration der Nutzungseinheiten aus dem eliminierten Verbindungsgebäude in den neuen Kompaktbau
- Beibehaltung der Nutzungseinrichtungen Küche, Bibliothek, Multifunktionalraum als Speise- und Versammlungsraum
- Veränderungen bei den Fenstergestaltungen
- Änderungen und Wegfall von Außenbereichsanlagen
- Kostendeckelung für den Bau bei 6,0 Mio. €
Diese Abänderungen der Planungsinhalte bedeutete bereits zu diesem Zeitpunkt die Notwendigkeit einer kompletten Neuplanung, die der Gemeinde nochmals ca. 500 T€ kosten wird.
- In der GV-Sitzung am 31.03.2020 wurde mehrheitlich entschieden, den Architektenvertrag für den Neubau des „Multifunktionsgebäudes“ mit dem damaligen Planer zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu beenden. Gleichzeitig wurde das Amt Märkische Schweiz beauftragt, die Planungsleistungen gemäß der aktuellen Beschlusslage der Gemeindevertretung unverzüglich neu zu vergeben.
Auf mehrfaches Drängen der Fraktion CDU gegenüber dem Amt seit dem 21.04.2020, über den Fortgang der Dinge im Zusammenhang mit dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 31.3.2020 informiert zu werden, erhielt ihr Fraktionsvorsitzender am 28.4.2020 ein Schreiben mit einer Presseerklärung als Anhang. Ihre Inhalte sind identisch mit dem Schreiben der Amtsverwaltung an die Gemeindevertreter vom 29.4.2020 (siehe Anlage). Darin informiert die Amtsverwaltung die Gemeindevertreter über:
- Die erfolgte Kündigung des bisherigen Planungsbüros am 08.04.2020
- Am 23.04.2020 hatte der Bürgermeister die Ausschussvorsitzenden, das Amt und den eingesetzten externen Projektmanager eingeladen, um die Neuausschreibung der Planungsleistungen abschließend vorzubereiten.
- Es wird ausgeführt, dass es das einst geplante Multifunktionalgebäude aus Kostengründen nicht mehr geben soll. Es soll ein Hortgebäude für 250 Kinder sowie ein Veranstaltungssaal geplant werden.
- Die Ausschreibung der Planungsleistungen wird für die 2. Maiwoche vorgesehen.
- Abschließend heißt es: „Über die weiteren Abläufe werden Sie zeitnah informiert.“
Veröffentlicht wurde die Presseerklärung des Amtes und des Bürgermeisters mit leicht abgeändertem Inhalt auf der Internetseite der Gemeinde Rehfelde am 30.4.2020 und in der Märkischen Oderzeitung am 02.05.2020. Darin wird zusätzlich angekündigt: „Sobald die Ergebnisse der Planung vorliegen, werden diese im zeitweiligen Ausschuss öffentlich vorgestellt.“
Die Verfahrensweise des Bürgermeisters Patrick Gumpricht und die des Amtes Märkische Schweiz, wie sie im Schreiben des Amtes vom 29.04.2020 und in der Pressemeldung vom 30.4.2020 zum Ausdruck kommen, widersprechen aus unserer Sicht den demokratischen Grundregeln der Kommunalverfassung. Folgende Punkte sind dabei besonders hervorzuheben:
- Gemäß Kommunalverfassung ist es Aufgabe des Bürgermeisters und nicht des Amtes, die Gemeindevertreter über gravierende Entwicklungs- und Entscheidungsprozesse zu informieren. Hier liegt eine Untätigkeit des Bürgermeisters und Verletzung der Amtspflichten vor.
- Die Formulierung der im Schreiben vom 29.04.2020 genannten Zielrichtungen und Aufgabenstellungen für die Neuplanung steht im Widerspruch zur GV-Beschlusslage vom 26.11.2019.
- Über eine Aufhebung der Beschlusslage vom 26.11.2019 und über die Inhalte einer Neuplanung kann nur die Gemeindevertretung oder ggf. der Hauptausschuss, als einzig beschlussfähige Institutionen, entscheiden. Eine Entscheidungsfindung in Abstimmung mit Ausschussvorsitzenden, dem Amt und dem externen Projektmanager ist unzulässig, da es sich hier um kein autorisiertes, entscheidungsbefugtes Gremium handelt.
- Die Gesamtheit der Gemeindevertreter und die Fraktionen wurden weder an der Erarbeitung der Aufgabenstellung für eine Neuplanung beteiligt noch über den konkreten Inhalt der Aufgabenstellung informiert. Eine Beschlussfassung zur Aufgabenstellung existiert nicht.
- Die Fraktionen Die LINKE/ZUKUNFT und CDU wurden an der o.g. Abstimmungsrunde des Bürgermeisters am 23.04.2020 nicht beteiligt und somit, man muss annehmen, bewusst ausgeschlossen. Dies verstößt aus unserer Sicht gegen demokratische Grundregeln. Die Beteiligung des Amtes und der Schriftsatz des Amtes vom 29.04.2020 belegt eine aktive Bestätigung und Tolerierung an diesem Vorgehen.
- Nach fast einjähriger Verzögerung des Projekts, das ursprünglich alle Aspekte der Entwicklung des Schulstandortes Rehfelde berücksichtigte und nunmehr unter dem Vorwand der Kosten auf ein Minimum abgeschmolzen werden soll, gibt es keinen Grund, die Grundregeln der Kommunalverfassung zu unterlaufen. Auch in Corona-Zeiten sind für die Information und Beteiligung der Gemeindevertreter und Ausschüsse unterschiedliche und ausreichende Möglichkeiten (jeder Gemeindevertreter gab u.a. seine Einwilligung für den online-Sitzungsdienst und erhält dafür einmalige und regelmäßige Aufwandsentschädigungen) gegeben. Eine übereilte Ausschreibung der Planungsleistungen ohne abgestimmte, durchdachte und zukunftsweisende Definition der Planungsinhalte für die zweite Maiwoche kann über den vom Bürgermeister verursachten einjährigen Zeitverlust nicht hinwegtäuschen.
- Die in der Kommunalverfassung verbrieften Rechte der Gemeindevertreter werden durch den Bürgermeister und das Amt außer Kraft gesetzt. Die Ausführungen im o. g. Schreiben der Amtsverwaltung, insbesondere hinsichtlich künftiger Informationen sowie der Terminsetzung 2. Maiwoche 2020 lassen darüber hinaus einen Vorsatz vermuten.
- Eine komplette Neuplanung des Gebäudes, des größten und die Daseinsvorsorge in der Gemeinde tiefgreifend tangierenden Investitionsprojekts in den nächsten Jahren, bedarf nach unserer Auffassung bereits in der Phase der Aufgabenstellung und nicht erst bei Vorliegen der Ergebnisse der Planung der erneuten Beteiligung von Betroffenen, der Öffentlichkeit, von Elternvertretungen, der Hortleitung.
- Die gesetzlich festgelegte Kinder- und Jugendbeteiligung blieb bislang völlig aus. Damit wird auch die Satzung über die Einzelheiten der Kinder- und Jugendbeteiligung der Gemeinde Rehfelde vom 26.3.2019 missachtet. Diese Beteiligung ist insbesondere bei der Fixierung der neuen Planungsziele unerlässlich.
- Als Fazit wird durch uns festgestellt, dass aus dem Schreiben vom 29.04.2020 des Amtes Märkische Schweiz gravierende Verletzungen und Unterlassungen von demokratischen Grundpflichten durch den Bürgermeister der Gemeinde Rehfelde zu entnehmen sind.
Zugleich erachten wir das Schreiben des Amtes als unzulässige Einflussnahme und Kompetenzüberschreitung des Amtes bezüglich kommunalpolitischer Entscheidungen. Das Schreiben erweckt den Anschein, dass sich das Amt zum Sprachrohr des Bürgermeisters oder einzelner Fraktionen missbrauchen lässt.
Wir bitten um Kenntnisnahme und kurzfristige Prüfung der Angelegenheit. Zugleich stellen wir den Antrag, dass bis zur Klärung dieser Anfrage sowie der grundsätzlichen Inhalte der künftigen Planung, alle Entscheidungen zur Sache auszusetzen sind.
Dieses Schreiben und dessen Beantwortung werden wir der Öffentlichkeit zugänglich machen.
Rehfelde, 02.05.2020
Carsten Kopprasch Klaus Emmerich
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender CDU
Die LINKE/ZUKUNFT
Zusätzliche Anmerkung:
Ein bestätigtes Protokoll der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung vom 20.06.2019 liegt auch 11 Monate nach der Sitzung noch nicht vor. Mehrmalige Anmahnungen der Fraktion Die LINKE/ZUKUNFT hierzu wurden durch den Bürgermeister und die Amtsverwaltung immer wieder abgewiesen und verschoben. Somit liegen nach wie vor keine verbindlichen Bestätigungen der Beschlüsse zur Einrichtung von Ausschüssen und deren personellen Besetzungen vor. Aus unserer Sicht stehen damit auch alle seit Juni 2019 getroffenen Beschlüsse der Gemeinde Rehfelde unter Vorbehalt, da die Rechts- und Beschlussgrundlagen nicht geschaffen wurden.
Als Anmerkung bleibt die Frage:
Wer bezahlt die Zeche, wer steht für die vergeudeten weit über eine halbe Millionen Euro und vor allem den Zeitverzug von jetzt rund 2 Jahren ein?
Wer wird zur Verantwortung gezogen?
Zum Vergleich die Veröffentlichung des Bürgermeisters und der Amtsverwaltung (hier)
Bild zur Meldung: NEUES ZUM HORT - DIE BESCHWERDE
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„Denken, was wahr ist! Fühlen, was schön ist! Wollen, was gut ist!“
(August von Platen - 1796 – 1835)
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(Alphonse de Lamartine - 1790 – 1869)
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