Kolumne - Das macht mir Sorgen!
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Windpark - Projekteentwickler Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben, weil sie im Vertrauen auf die frühere Rechtslage in der Bundesrepublik in die Planung von Windparks investiert hätten, die dann aber nach Änderung der Reglungen nicht mehr realisiert werden konnten.
Das macht mir Sorgen! Die Rechtslage zum Windfeld 26 hat sich in den letzten Jahren nicht verändert, aber unsere Gemeinde hat mit den Beschlüssen der Vergangenheit eben dieses Vertrauen an die Betriebe der Windenergie vermittelt.
Rückblickend wurde am 28. 11. 2017 durch die Gemeindevertretung Rehfelde einstimmig die Aufstellung eines B- Planes (Beschluss 22-03-2017) und dazu die Satzung einer Veränderungssperre (Beschluss 22-03-2017) beschlossen. Diese Veränderungssperre, der Scheinwerfer berichtete darüber, sollte für ergebnisorientierte Planungen genutzt werden. Inzwischen wurde diese Sperre nach zwei Jahren „Nichtstun“ mit Mehrheitsbeschluss um ein Jahr verlängert. Aber außer diesem Beschluss und vielleicht der Öffentlichkeit nicht bekannter Beratungen wurde nichts veranlasst. Weder eigene Planungen in Auftrag gegeben, noch - für uns vorteilhafter – mit „Städtebaulichem Vertrag“ den Auftrag durch diese Projektgesellschaften auslösen und bezahlen zu lassen.
Ohne diese Planungen bestehen zwei Gefahren:
Nach vertaner Zeit ein Wildwuchs von Anlagen, so dass mehr als die bisher 30 angedachten WKA errichtet werden könnten, wobei Zahlen mit viel mehr Anlagen die Runde machen.
Die andere Gefahr sind angedrohte Entschädigung für ausgefallene Einnahmen der Anlagenbetreiber oder sogar Strafzahlungen laut Gesetz bedingt durch Verzögerungen der Planungen und dem Aufbau der Anlagen.
Oder auch Beides?
Zum Thema gehören auch die in den letzten zwei Jahren bundesweit abgebauten Arbeitsplätze in der Windindustrie und durch verfehlte Energiepolitik im Bezug auf die Regenerierbaren Auswirkungen auf die CO2-Bilanz, auf das Wetter, den Kampf (vielleicht auch bald Krieg) um das Wasser.
Bleibt die konkrete, hypothetische Frage:
Wer tritt für den eventuellen Vermögensschaden der Gemeinde ein?
Der Bürgermeister? Die Gemeindevertreter? Der Amtsdirektor?
Es bleibt die Hoffnung, dass es der Gemeinde gelingen wird, gemeinsam mit den Planungsgesellschaften der Windkraftbetrieben einen Kompromiss zu finden, der besser als der aus 2018 ist. Möglich wäre auch, diese Vereinbarung aus 2018 zu aktualisieren und endlich grünes Licht für die Planungen zu geben.
Gleichzeit ist zu beraten, wie die Gemeinde mit den möglichen 10 % Anteilen am Bau der WKA umgehen wird. Bei klammen Kassen vielleicht doch der Versuch, Eigentümer zu werden, oder eher diese Möglichkeit auf einen Dritten, zum Beispiel die Energiegenossenschaft zu übertragen.
Zu erwähnen sei auch noch, dass laut Gesetzeslage in Brandenburg für jede neue Anlage pro Jahr 10.000 € gezahlt werden sollen, die dann in den Haushalt der Gemeinde einfließen. Diese sind zusätzlich zur Gewerbesteuer, die auch nicht zu verachten ist.
Machen wir endlich gemeinsam das Beste daraus.
Ihr Reh (h) Auge
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