Zu Förderprojekten der Gemeinde
Nach einem Eintrag des Bürgermeisters auf Facebook bekamen wir folgende Frage: „Ist denn die Auffassung rechtskonform, mit den Maßnahmen vor dem Förderbescheid zu beginnen?“
Die Antwort lautet wie immer: „Im Prinzip JA, man kann auf eigenes Risiko anfangen. Sollte jedoch die Förderstelle den frühzeitigen Beginn vor einer Förderzusage nicht ausdrücklich gestatten, würde das den Förderrichtlinien widersprechen und von vornherein eine Förderung ausschließen. Damit müsste die Gemeinde für alle Kosten selbst aufkommen!“
Bemerkungen:
Der Bürgermeister hatte geschrieben:
„Heute tagt der Finanzausschuss der Gemeinde Rehfelde. Die Tagesordnung sehen Sie auf dem Foto. Besonders interessiert mich jetzt schon der Stand der Fördermittel. Leider kommen wir bei zu vielen Projekten nicht weiter, weil wir viel zu lange auf Fördermittel oder den Fördermittelbescheid warten. Daher sollten wir überlegen, ob wir Maßnahmen beginnen, ohne dass der Bescheid vorliegt. Sollten Sie eine Einwohnerfrage haben, dann schicken Sie diese per Mail an das Amt.“
Da die Förderanträge alle aus dem Jahr 2019 stammen, der Antrag zum Bewegungsraum ehemalige Ladestraße musste mit Projekt zum 31. Mai 2019 eingereicht werden, hat der Bürgermeister mit der Bemerkung „viel zu lange warten“ recht.
Allerdings ergeben sich daraus Fragen:
- Wie will er nicht ausgereichte Förderungen per Haushalt begleichen?
- Welche neuen Förderanträge wurden im Jahre 2020 gestellt?
- Wer wird zur Rechenschaft gezogen, wenn aufgrund von durch die Gemeinde verursachten Bauverzögerungen bereits zugesagte Förderungen nicht ausgereicht werden?
PS: Die Fragen werden wie vom Bürgermeister empfohlen auch an den Amtsdirektor unseres Amtes Märkische Schweiz gesendet
Bild zur Meldung: Zu Förderprojekten der Gemeinde
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„Denken, was wahr ist! Fühlen, was schön ist! Wollen, was gut ist!“
(August von Platen - 1796 – 1835)
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(Alphonse de Lamartine - 1790 – 1869)
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