Fördermöglichkeiten Hortneubau
Die Redaktion erhielt folgende Frage:
„Stimmt es, dass wir für den Bau des Hortgebäudes Fördermittel beantragen könnten?“
Antwort: „Im Prinzip JA, aber dann müsste das Hortgebäude mit den Schulgebäuden verbunden sein!“
Bemerkungen:
Grundlage wäre die Richtlinie zur Förderung von notwendigen Bau- und Ausstattungsinvestitionen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft (RL KIP II – Bildung – Schule). Dort heißt es wörtlich:
„Förderfähig sind investive Maßnahmen in - den Neubau, - den Ausbau, - den Umbau, - die Erweiterung, - die Sanierung oder Teilsanierung sowie - die Modernisierung von Schulgebäuden, Schulaußenanlagen, Schulsporthallen, Schulsportaußenanlagen und Horten an Schulstandorten, wenn die Horte in einem unmittelbaren baulichen Zusammenhang mit der Grund- und/oder Förderschule stehen, sowie mit dem Gebäude bestimmungsgemäß fest verbundene Ausstattung.“
Bedingung ist eine bestätigte Baugenehmigung und der erforderliche Antrag zur Förderung und dies möglichst noch in diesem Jahr.
Aus unserer Sicht wäre der bis 2019 geplante multifunktionale Hortneubau förderfähig gewesen. Diese vorliegende Planung könnte aktiviert und zur Genehmigung eingereicht werden.
Anderseits wäre es möglich, zur Sicherung der benötigten Klassenräume der Grundschule an den neuen Hort (in Planung) zusätzliche Klassenräume nördlich oder östlich anzubauen bzw. diesen auf 3 Geschosse zu erweitern. Gleichwohl ist der Zeitplan zum Bau des Hortes zu prüfen, damit dieser bereits in 2023 genutzt werden könnte.
Voraussetzung wäre, dass sich die Gemeindevertreter, der Bürgermeister und unser Amt einig sind und gemeinsam mit der Direktorin der Grundschule, dem Hortleiter, der Kreisschulrätin und dem Schulamt von MOL eine passende Lösung vereinbaren.
Dem könnten sofortige Gespräche mit den zuständigen Förderstellen im Landkreis und im Land folgen.
Bild zur Meldung: Fördermöglichkeiten Hortneubau
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