Information zur Problematik Schulentwicklung und Bibliothek
Es sei nochmals hervorgehoben, dass alle Gemeindevertreter und auch die Amtsverwaltung gegenwärtig an der Ausbaukapazität der Grundschule und auch den Erhalt der Bibliothek interessiert sind. Die aktuellen Diskussionen und fehlende Entscheidungen sind vor allem auf die seit August 2020 verschleppten und unzureichenden Beratungen in den Gremien der Gemeinde zurückzuführen. Auf unsere Fragen zu
- fehlender perspektivischen Raumnutzugskonzeption der Grundschule
- einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung beim Umzug der Bibliothek in das Gebäude der ehemaligen Sparkasse
- der Prüfung der Lösungsalternative WAT-Raum für die Bibliothek
wurde erst am 18.03.2021, in einer Beratung mit den Fraktionsvorsitzenden, durch das Amt eingegangen und einige Antworten gegeben. Das führte zumindest zu etwas mehr Klarheit und versetzt die Gemeindevertreter nunmehr in die Lage Entscheidungen zu treffen.
Ohne die Entscheidungsprozesse der Gemeindevertretung vorweg zu nehmen, kann festgestellt werden:
- Aufgrund der stetigen Zunahmen der Schülerzahlen, der noch nicht abschließend geklärten Frage der Weiterführung des Flex-Klassensystems und der gesetzlich vorgegebenen Vorhaltung von Raumkapazitäten für den Hort ist die Schaffung neuer Raumkapazitäten für die Grundschule ab dem Schuljahr 2021/22 voraussichtlich und ab dem Schuljahr 2022/23 mit Bestimmtheit erforderlich.
- Langfristige Schulentwicklungs- und Raumbelegungskonzepte bis 2025 und Folgejahre gibt es weiterhin nicht. Vorgestellt wurde bisher nur die Entwicklung für die Jahre bis 2023.
- Der Freizug der Bibliothek zugunsten der Schulnutzung ist aufgrund fehlender anderer Aktivitäten spätestens ab 2022 unerlässlich.
- Zur vorgeschlagenen Alternativlösung für die Bibliothek mit dem WAT-Raum wurden Argumente dargelegt, die aus schulischer, brandschutztechnischer und kapazitiver Sicht eine Umnutzung als nicht machbar begründen.
- Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu einem Umzug der Bibliothek in die Räume der ehemaligen Sparkasse wurde zwar weiterhin nicht vorgelegt, jedoch ist klar, dass man bei dieser Variante auf mögliche Gewerbeinnahmen von ca. 13.000 EUR pro Jahr verzichtet und zugleich ca. 10.000 EUR Betriebsausgaben pro Jahr vorhalten muss. Das sind dann für drei Jahre ca. 40 T€ weniger Einnahmen und ca. 30 T€ Betriebsausgaben. Ob sich die Gemeinde, unter Berücksichtigung der vielfältigen sonstigen Ausgaben, diese freiwilligen Leistungen auf Dauer leisten kann, ist nicht sicher.
- Unter Berücksichtigung der o.g. Anmerkungen wird in der GV am 23.03.2021 erneut über den Umzug der Bibliothek in die Räume der ehemaligen Sparkasse beraten werden. Die Beschlussvorlage wird, auch aufgrund unserer Hinweise, abgeändert mit der Einschränkung auf eine zeitliche Nutzung bis 2024 und der Möglichkeit des Rückzugs der Bibliothek in die Grundschule nach Fertigstellung des neuen Hortgebäudes. Zudem schlugen wir vor, dass für zukünftige Entscheidungen zur Bibliothek Statistikerhebungen vorzunehmen sind.
Von unserer Fraktion wurde in der Vergangenheit und auch in der Beratung vom 18.03.2021 wiederholt die Notwendigkeit der Erarbeitung einer langfristigen Schulentwicklungs- und Raumentwicklungskonzeption hervorgehoben. Die bestehende Rehfelder Schulentwicklungskonzeption aus 2018 wurde seit 2019 nicht mehr behandelt. Handlungs- und Entscheidungsbedarf besteht nicht irgendwann, sondern jetzt und akut. Dazu folgende Hinweise:
- Gegenwärtig stehen in der Grundschule 17 Klassenräume und 3 Fachkabinette zu Verfügung.
- Bei der Einschulung 2021/22 müssen wir davon ausgehen, dass die 1.-5. Klassen dreizügig und die 6. Klasse zweizügig gestaltet werden. Das erfordert ein Raumbedarf von mindestens 17 Klassenräumen, in Abhängigkeit vom Flex-System und der Mitnutzung durch den Hort ggf. auch 19 Klassenräume. Mit dem Freizug der Bibliothek entstehen 2 zusätzliche Klassenräume und somit Planungssicherheit zumindest bis 2022/23.
- Ab 2023/24 muss mit fortschreitenden Schülerzahlen auch der Übergang zu einer 4-Zügigkeit mit beginnender 1. Jahrgangsstufe gerechnet werden.
- Eine generelle 4-Zügigkeit aller Jahrgangstufen bedeutet dann einen maximalen Raumbedarf von 24 Klassenräumen. Dieser Maximalbedarf kann und muss jetzt geplant werden, damit die Umsetzung ab 2023/24 umgesetzt werden kann.
Carsten Kopprasch
Fraktionsvorsitzender
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