Zu Osterfeuern 2021
Nach Veröffentlichung der aktuellen Festlegungen zu Corona erhielten wir folgende Frage: „Sind Osterfeuer erlaubt?“
Nach dem Lesen der MOZ vom 01. April lautet unsere Antwort: "Im Prinzip JA, aber nur im privaten Garten, mit max. 5 Personen aus zwei Haushalten. Traditionelle Osterfeuer mit Unterhaltungscharakter sind aus Infektionsschutzmaßnahmen nicht erlaubt!“
Bemerkungen (etwas satirisch zu verstehen)
Man darf sich zu Ostern zu verschiedenen Zeiten mit unterschiedlichen Haushalten besuchen. Somit könnte man für viele Treffen ein kleines Osterfeuer durchgehend über Ostern lodern lassen. Mit einem gutabgestimmten Zeitplan könnte aller Stunden ein anderer Haushalt zu Besuch kommen und sich am Feuer ergötzen.
Trotz der Ausgangssperre von 22.00 bis 05.00 Uhr könnten das bis zu 60 bekannte Haushalte sein. Denn in der Ausgangssperre wäre das bei folgenden triftigen Gründen möglich:
- nach religiösen Veranstaltungen oder Demonstrationen sowie Verwandtenbesuchen
- nach öffentlich – rechtlichen Aufgaben im Ehrenamt, der Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen
- bei Inanspruchnahme pflegerischer und therapeutischer Leistungen, Versorgung von Tieren oder Jagdausübungen
- natürlich beim Besuch Lebenspartner oder Lebensgefährtinnen. Oder Teilnahme privater Zusammenkünfte sowie Hochzeiten und Bestattungen
Kaum zu glauben, aber so in der Zeitung zu lesen. Kein Wunder, wenn das Vertrauen in die Politik gegenwärtig immer mehr schwindet.
Angegebene Quelle:
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg.
Nachtrag:
Bei aller Satire:
Wir wollen gesund bleiben durch Abstand halten, Maske tragen, stets testen lassen und natürlich Impfen wollen.
Bild zur Meldung: Zu Osterfeuern 2021
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„Denken, was wahr ist! Fühlen, was schön ist! Wollen, was gut ist!“
(August von Platen - 1796 – 1835)
DENKANSTOSS
„Das Gewissen ist das Gesetz der Gesetze.“
(Alphonse de Lamartine - 1790 – 1869)
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