Zum Windfeld in der Nichtöffentlichkeit
Uns erreichte folgende Frage: „Kann man nach der Gemeindevertretersitzung nicht auch über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung informieren?“ Nach Prüfung ergibt sich folgende Antwort: „Im Prinzip JA, aber nur über das Ergebnis sowie den Inhalt und nicht über Namen sowie Betriebe, weil dies geheim bleiben muss!“
Bemerkungen:
Weder im Bericht im Internet der Gemeinde, noch im Bericht der Fraktion „Die Linke/Zukunft“ im Scheinwerfer wird dazu informiert. Aber der Bürger hat ein Recht auf diese Information. Das betrifft insbesondere das Thema Windfeld 26., die dazu gefassten Beschlüsse zur Gestaltung in der Zukunft. Die Bürger müssten über die Zielrichtung zur Aufstellung des B-Planes und des Flächennutzungsplanes informiert werden, da das Ergebnis direkte Auswirkung auf das Leben in den Dörfern hat. Es wird zu sehr spekuliert. So zum Beispiel über die Anzahl der Anlagen und die Finanzierung dieser gesetzlich geforderten Planungen.
Aus einer vorliegenden Antwort des Amtes zu einer Anfrage an die Gemeindevertretersitzung am 30.03.2021 können folgende Schlussfolgerungen gezogen werden.
Die Sorge in den Dörfern, dass die Gemeinde die Planungen selbst bezahlen will, da bisher noch kein „Städtebaulicher Vertrag“ mit den möglichen Investoren abgeschlossen wurde ist berechtigt. Im Haushalt sind 2021 nur 100.000 € eingeplant, obwohl abgeschätzt mindestens rund 350.000 € von Nöten sind. Der Amtsdirektor ist weiterhin beauftragt, über einen städtebaulichen Vertrag mit der Windenergie zu verhandeln. Das wird aber schwierig, da die Gemeinde bisher blockiert hat und seit Ende 2020 keine konstruktiven Gespräche zum gemeinsamen Vorgehen stattgefunden haben. Es muss nunmehr davon ausgegangen werden, dass die Windkraftbetreiber, ohne Abstimmungen mit der Gemeinde, ihre eigenen Planungen vornehmen und Antragsunterlagen für die Genehmigungserteilung bei den zuständigen Behörden einreichen.
Anderseits geht es um die Anzahl der Anlagen. Mit der Entscheidung, dass sich die Planungsleistung nur auf die Winderweiterungsfläche in einer Größe von 81,86 ha erstreckt, wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit zusätzliche Anlagen in diesen Bereichen im Norden und Süden geben. Gleichzeitig würden die Anlagen in der Nähe der Dörfer von dieser Planung unberührt sein, sodass der Abstand zur Wohnbebauung bis zum Ende der genehmigten Nutzungsdauer dieser Anlagen nicht verändert würde.
Damit werden 30 bestehende WKA plus einer unbestimmten Zahl von Anlagen billigend in Kauf genommen. Das ursprüngliche Ziel aus dem Jahre 2018, nach 10 Jahren des Umbaus und der Erweiterung im Windfeld nicht mehr als 30 oder weniger Anlagen zu erreichen ist gefährdet. Ohne Zusammenarbeit mit den möglichen Investoren und Betreibern würde man gleichfalls auf die freiwilligen Zahlungen der Betreiber von 0,2 Cent/KWh des erzeugten Stromes pro Jahr, in Summe mehr als 200.000 EUR pro Jahr, verzichten.
Dazu kommt, dass die Veränderungssperre bis zum 28. Juni 2021 gültig ist und die Gefahr besteht, dass diese nicht verlängert werden kann. Die von Betreibern eingereichten Bauanträge könnten noch in diesem Jahr per Entscheidung des Ministeriums bzw. des Landesumweltamtes bestätigt werden.
Deshalb sollten sofort die Gespräche und Abstimmungen stattfinden und die Öffentlichkeit über die Folgen in der Zukunft informiert werden.
PS: Zur Gemeindevertretersitzung am 20.04.2021 informiert das Amt öffentlich zur aktuellen Situation.
Bild zur Meldung: Zum Windfeld in der Nichtöffentlichkeit
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