Information zur Sitzung der Gemeindevertretung vom 08.06.2021
An der Gemeindevertretersitzung nahm diesmal auch der Landrat von Märkisch Oderland, Herr Gernot Schmidt, wegen des Tagesordnungspunktes des Beitritts der Gemeinde Märkische Höhe zum Amtsbereich Märkische Schweiz teil.
Beim Tagesordnungspunkt Anfragen von Mitgliedern der Gemeindevertretung nutzte unsere Fraktion die Möglichkeit, um nochmals auf grundsätzliche offene Fragen hinzuweisen und Entscheidungen anzumahnen. Dies vor allem auch vor dem Hintergrund, dass die Gremienarbeit in den nächsten 3 Monaten, wegen der vom Bürgermeister und den Ausschussvorsitzenden selbst auferlegten Sommerpause nicht stattfinden wird. In Anbetracht der Vielzahl offener Probleme halten wir eine derartig lange Ruhephase in der Gremienarbeit für unangebracht. An dieser Stelle sei auch erwähnt, dass auch in diesen Phasen der Untätigkeit die Aufwandsentschädigungen für die Gemeindevertreter (40,00 EUR/Monat) und für die Ausschussvorsitzenden noch zusätzlich (50,00 EUR/Monat) weitergezahlt werden.
Folgende Problemkreise wurden durch uns nochmals angesprochen:
Kita-Neubau Johanniter. Auf unsere Anfrage wurde durch das Amt informiert, dass die Problemkreise Park- und Stellplätze, Wasser- und Abwasserversorgung sowie Kostenübernahme für die Entsorgung von kontaminierten Boden in Höhe von 25 T€ bearbeitet werden, aber noch keine Lösungen vorhanden sind. Über Zeitabläufe der Umsetzung, über eine mögliche Gefährdung des vorgesehenen Inbetriebnahmetermins im Herbst 2021 und über zusätzliche Kosten für die Gemeinde konnte keine Auskunft gegeben werden.
Auch unsere Anfrage zum Entwicklungsgebiet Mühlenfließ, zur Fortsetzung der Planung (Entwurfsplanung liegt seit Juni 2020 vor) und zu Gesprächen mit der Entwicklungsgesellschaft konnte durch das Amt erneut nicht beantwortet werden. Somit könnte sich die Gemeinde frühestens Ende August 2021 mit der Problematik befassen. Aus unserer Sicht wird hier eine zielgerichtete Verzögerungs- und Verhinderungspolitik durch den Bürgermeister, die Fraktionen FÜR und BGR/Grüne in Einklang mit dem Amt vorgenommen. Es besteht die Gefahr, dass unsere vertraglich festgelegten Bebauungswünsche (u. a. für altersgerechtes, betreutes, sozialverträgliches Wohnen) kurz- und mittelfristig nicht umgesetzt werden.
Unsere Nachfrage zu Ablehnung unseres Antrages für die sofortige Installation eines Rehfelder Bildungsgipfels, um konzeptionelle Grundlagen für die Wiedereinrichtung einer Oberschule in Rehfelde gemäß Entwurf des Schulentwicklungsplanes des Kreises zu erarbeiten, wurde durch das Amt und den Bürgermeister als nicht dringlich angesehen und auf Beratungsmöglichkeiten nach der Sommerpause verwiesen.
Seitens der CDU-Fraktion wurde u. a. erneut der dringende Handlungsbedarf zur Gestaltung des Rehfelder Friedhofes hervorgehoben. Hierzu fordert unsere Fraktion seit Jahren Abstimmungen und die Erarbeitung konzeptioneller Grundlagen, was jedoch durch das Amt kontinuierlich ignoriert wird.
Tagesordnungspunkt „Vorstellung und Diskussion eines Konzeptentwurfs für die 775-Jahrfeier der Gemeinde Rehfelde“
Einigkeit bestand bei den Gemeindevertretern, dass kurzfristig ein Organisationsgremium gebildet und die Arbeit aufnehmen muss. Die inhaltlichen, organisatorischen und finanziellen Aufgaben und Erfordernisse müssen im Konzept noch deutlicher herausgearbeitet werden.
Unsere Fraktion merkte an, dass die Arbeit des Organisationsgremiums sofort und nicht erst nach der Sommerpause unter Leitung des Bürgermeisters beginnen sollte und dass alle kommunalen Einrichtungen, Vereine und Initiativgruppen aber auch die Ortsteile Werder und Zinndorf eingebunden werden sollten.
Tagesordnungspunkt „Beschlussvorlage zum Beitritt der Gemeinde Märkische Höhe zum Amt Märkische Schweiz“
Durch den Landrat und den Bürgermeister der Gemeinde Märkische Höhe wurden untersetzende Erläuterungen zur Beschlussvorlage gegeben.
Nachfragen und Bedenken bezüglich der Arbeitsfähigkeit des Amtes äußerten die Fraktionen CDU und Die LINKE/ZUKUNFT. Die seit Monaten beim Amt vorhandenen Handlungsdefizite geben ggw. nicht die Gewähr um sowohl die vorliegenden Aufgabenstellungen der Gemeinden als auch die zusätzlichen Aufgaben der neuen Gemeinde zu erfüllen. Seitens des Landrates wurde diesbezüglich erklärt, dass er die Lösung der ggw. Probleme im Amt als lösbar ansieht. Ebenso wies er darauf hin, dass aus dem Beitritt der Gemeinde Märkische Höhe keine finanziellen Zusatzbelastungen für die Gemeinde Rehfelde ergeben werden.
Der Beschluss zum Beitritt wurde mehrheitlich bestätigt.
Tagesordnungspunkt „Beschlussvorlage zur Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zum Windfeld 26“
Zur Beschlussvorschlag machte unsere Fraktion auf folgende rechtliche Bedenken aufmerksam:
- Die Sachdarstellung in der Vorlage verschweigt die fast dreijährige Untätigkeit der Gemeinde in Bezug auf den Bebauungsplan Nr. 13 „Windeignungsgebiet Nr. 26
- Nach Ablauf der drei Jahre Veränderungssperre ist eine zweite Verlängerung um ein Jahr nur aufgrund besonderer Umstände zulässig. Als besondere Umstände gelten unter anderem ungewöhnliche Sachlagen im Planverfahren, die sich von dem allgemeinen Rahmen der üblichen städtebaulichen Planungstätigkeit wesentlich abhebt und ursächlich für eine zeitliche Verzögerung ist. Das ist aus unserer Sicht nicht gegeben, da die Gemeinde fast 3 Jahre bewusst den Planungsprozess verhindert und verzögert hat.
- Durch die Unterlassung der Realisierung des Beschlusses der GV Rehfelde, einen städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 13 mit den Windkraftbetreibern einzugehen, kann die Vorlage auch als Verhinderungsbeschluss angesehen werden.
In der Diskussion zur Vorlage war auch der beauftragte Planer für den Bebauungsplan, das Ing.-büro Jansen, anwesend und erläuterte seine Ansichten zum Stand der Planung. Dabei erklärte er u. a. dass:
- Eine nochmalige 2. Verlängerung der Veränderungssperre an hohe Bedingungen geknüpft ist und hierbei durchaus unterschiedliche rechtliche Wertungen möglich sind, er aber die Zustimmung empfiehlt.
- Sein Planungsauftrag bisher nur die zusätzlichen 82 ha des neuen Regionalplanes umfasste, es jedoch einer Bearbeitung und Bewertung der gesamten Windeignungsfläche 26 bedarf.
- Abstimmungen mit den Windkraftbetreibern zur Erstellung eines städtebaulichen Vertrages und zur Übernahme von Planungskosten wurden durch den Planer bisher noch nicht vorgenommen, da man sich erst noch mit der Gemeinde zu inhaltlichen Schwerpunkten verständigen wolle. Außerdem seien Vertragsverhandlungen und Vertragsabschluss Sache des Amtes.
Unserseits wird festgestellt, dass der erteilte Planungsauftrag an das Büro Jansen höchstwahrscheinlich unzureichend war, es durchaus zu Planungserweiterungen und ggf. weiteren Kosten kommen kann. Sollte sich diese Annahme bestätigen, muss aus unserer Sicht die Frage der Verantwortung des Amtes und des gesondert beauftragten Rechtsanwaltes gestellt werden.
Die Beschlussvorlage wurde ohne Zustimmung unserer Fraktion mehrheitlich bestätigt.
Fraktion Die LINKE /ZUKUNFT
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