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Zum Fußabdruck der Energieträger

04. 10. 2021

Im Zusammenhang mit der Diskussion um die Genehmigung einer Windkraftanlage erreichte uns die Frage: „Stimmt es, dass Windkraftanlagen auch einen hohen CO² Anteil produzieren und das Klima belasten?“

Nach Recherche und einem Artikel in der MOZ gibt es die Antwort: „Im Prinzip ja, denn jede Energieform hat einen ökologischen Fußabdruck, aber die Windkraft bedeutend weniger als die Kohleverstromung!“

 

Bemerkungen:

Nach einem Interview mit Volker Quaschning, Professor für das Fachgebiet Regenerative Energiesysteme an der Hochschule für Technik und Wirtschaft HTW Berlin.

Zu allgemeinen Fragen und zum ökologischen Fußabdruck:

Zum Vogelsterben: „Wir gehen im Durchschnitt von 10 Vögeln pro Anlage und pro Jahr aus. Das ist die gleiche Anzahl von Vögeln, die eine Katze tötet.“

Zum Infraschall: Es ist schizophren zu sagen: „Ich habe Angst vor dem Infraschall der WKA, aber wohne an einer Straße oder fahre Dieselauto. Dann müsste ich nach der Autofahrt tot umfallen, weil die Infraschallbelastung um Zehnerpotenzen größer ist.“

Zu den Lasten der Bevölkerung: „Natürlich gibt es Lasten, die unter der Bevölkerung verteil werden und an denen die Bevölkerung und die Gemeinden finanziell profitieren sollten“

Zum Fußabdruck: Die Herstellung der Anlagen hinterlässt Abdrucke. “Wir wissen, dass eine WKA etwa ein halbes Jahr braucht, bis die Windenergie das CO² einspart, das für die Herstellung benötigt wurde. Ein Kohlekraftwerk spart nichts ein. Aus einer WKA könnte ich 40 bis 50 neue WKA herstellen und wäre immer noch klimaneutral.“

„Wenn wir keinen Fußabdruck haben wollen müssen wir in die Steinzeit zurück!“

 

Nachtrag

Regionalplan Wind gestoppt – schreibt die MOZ am 05.10.2021.

Der Regionalplan aus dem Jahre 2018 war eine berechenbare Klammer für den Ausbau der Windenergie, so auch bei uns im Windfeld 26.

Realisten sind darüber nicht nur erfreut!

Kläger sind zufrieden, aber (ich zitiere):

Dieter Arndt, stv. Bürgermeister von Neuhardenberg erklärte laut MOZ: "Uns ging es ums Prinzip. Es gab Formfehler, die man leicht hätte verhindern können.“ ; „Das Urteil ist natürlich ein zweischneidiges Schwert. Das ist uns klar. Schließlich besteht nun wieder die Möglichkeit von Investoren überall Anträge zur Errichtung zu stellen.“ ; „Denn das Planungsinstrument, das uns schützt, fällt damit weg.“

Das mögliche Moratorium tritt nur in Kraft, wenn die Regionalplanungsgemeinschaft den Regionalplan Wind neu aufstellt. Dann aber nur für die Planungszeit, also nur eine Verzögerung um 2 Jahre.

Das gegenwärtige Vorgehen widerspricht allen Wahlaussagen der Parteien, wer auch immer regieren wird.

 

PS: Brandenburg hat mit 3900 WKA in Deutschland den zweiten Platz nach Niedersachsen mit 6352 Anlagen. In diesem Bereich arbeiten in Brandenburg rund 8000 Beschäftigte. Im Jahre 2020 wurden insgesamt nur 70 Anlagen neu gebaut. So auch nicht im Windfeld 26 Feldflur Werder/Zinndorf.

Die  Billigung des Planungsentwurfes wurde seit 2019 verzögert. Am 27.09.2021 wurde nochmals das gemeindliche Einvernehmen zu einer von WKN beantragten Anlage verweigert.

Begründungen:

Nur die jetzige, verzögerte Planung und die bereits beklagte, um ein letztes Jahr bis Juni 2022 verlängerte Veränderungssperre.  

 

 

Bild zur Meldung: Zum Fußabdruck der Energieträger

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