Zur Zinndorfer Sandgrube
Nach der gestrigen Information zum Ortsentwicklungsausschuss erhielten wir die Frage: „Stimmt es, dass vorliegende Ideen zur Entwicklung des Gebietes an der Sandgrube Zinndorf durch die Fraktionen Für und BGR abgelehnt wurden?“
Unsere Antwort: „Im Prinzip ja, aber nur weil die Genehmigungsfähigkeit durch den Flächennutzungsplan, Beschlüsse vom Anfang des Jahrhunderts sowie durch die fehlende Bestätigung der Abschlussplanung durch das Bergbauamt gegenwärtig nicht gegeben ist!“
Bemerkungen:
Zum wiederholten Male wurden Vorschläge von möglichen Investoren für Baumöglichkeiten auf Flächen in Zinndorf und auch Rehfelde negiert, ohne dass es dazu mit den Beteiligten und den Bürgern Gespräche gab.
In der Information des Amtes wurde festgestellt:
„Nach Rücksprache beim LBGR mit Datum vom 21.10.2021
Stand:
derzeit keine Bearbeitung durch LBGR wegen fehlender Kapazitäten
Bodenkontaminierung und ungeklärte Entsorgung
Nachnutzung über Bebauungsplan derzeit nicht möglich
Lösung:
Ansatz wäre: kleine Runde mit Eigentümer, Landesamt für Umwelt, LBGR, LK MOL und Amt (Gemeinde)
Bedingung für Bebauungsplan wäre Abschluss des bergbaurechtlichen Verfahrens zum Betriebs- bzw. Abschlussplan“
Reden und Lösungen suchen hat noch nie geschadet.
Im Interesse der Bürger und der Beseitigung der Belastungen des Geländes durch die Sandgrube sollte der Meinung der Fraktionen Linke/Zukunft und CDU gefolgt werden und keine generelle Ablehnung des Vorhabens erfolgen. Wir verwiesen darauf, dass die Fläche zwar weiterhin als Gewerbeentwicklungsgebiet durch den Kreis geprüft wird, aber der Prüfungsausgang ungewiss ist.
Daher sollten andere Möglichkeiten weiter offengehalten werden und mit potentiellen Investoren Gespräche unter Einbeziehung des Landesbergamtes und der Gemeinde gesucht werden.
Dem grundsätzlichen Vorschlag, den vorhandenen See zu erhalten sowie die anderen Flächen gewerblich zu nutzen und dazu die konterminierten Bodenberge zu beseitigen, kann man nur zustimmen.
Auch den Dörfern sollten in Zukunft Perspektiven eröffnet werden.
Nachsatz - Ein Insider hat darauf hingewiesen, dass die Gemeinde immer noch Eigentümer des nicht mehr vorhandenen Wassergrabens ist, der mitten durch die Sandgrube fließt. Daraus ergibt sich eine Pflicht, zumindest moralisch, sich für die Lösung des Problems durch Beendigung des Bergbaurechtes einzusetzen.
Bild zur Meldung: Zur Zinndorfer Sandgrube
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(August von Platen - 1796 – 1835)
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(Alphonse de Lamartine - 1790 – 1869)
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