Zur Kriminalität in Brandenburg
Seit längerer Zeit verfolge ich Erscheinungen von Gesetzesverletzungen im Umfeld. Deshalb heute dazu einige Denkanstöße.
Die veröffentlichten Zahlen zur politisch motivierten Kriminalität in Brandenburg sollten uns aufwecken und handeln lassen. Die Polizei hat 3661Taten im Jahr 2021 gezählt und das sind 63 % mehr als im Vorjahr, der höchste Stand seit 2001.
Auch wenn es immer bestritten wird, mit 1813 Taten gefährden rechte Täter unser Leben am meisten. Wir sollten aber auch die 386 links und 27 religiös motivierten sowie 6 mit ausländischem Hintergrund nicht übersehen. Dabei ist ein klarer Zusammenhang zwischen rechten Tätern und den Straftaten im Zusammenhang mit Corona erkennbar. Die Opferverbände sehen trotz der heterogenen Zusammensetzung der Akteure gewisse einheitliche Tendenzen der Szene. „In ihr spielt nicht nur Antisemitismus eine relevante Rolle, sondern auch Verschwörungserzählungen, demokratiefeindliche Einstellungen sowie sozialdarwinistisches Denken. Damit ist diese Bewegung als rechte Bewegung einzustufen und die von ihr ausgehende Gewalt ist nach Ansicht der Opferperspektive rechte Gewalt.“
Dramatisch zugenommen haben Gewalttaten, die das Innenministerium unter „Konfrontation mit dem politischen Gegner“ zusammenfasst. Rechte wie linke Extremisten gehen also offenbar dazu über, sich gegenseitig zu attackieren.
Zugleichen nehmen die Fälle zu, in denen politische Mandatsträger, also Bürgermeister und Abgeordnete Opfer von Beleidigungs-, Nötigungs-, Bedrohungs- und Schädigungsdelikten werden.
Wenn auch nicht in dieser Statistik erfasst, weil anders registriert und teilweise noch keine angezeigten Straftaten vorliegen, sollte in diesem Zusammenhang auch auf andere Verfehlungen in der Wirtschaft und sogar im kommunalen Bereich hingewiesen werden.
Zunehmend erleben wir von Ämtern und leider auch gewählten Vertretern, vom Bundestag bis in die Gemeinden hinein, Machtmissbrauch, Verantwortungslosigkeit, antisoziales Verhalten, ja selbst Untreue durch Verschwendung oder falschen Einsatz von Steuermitteln oder durch Fehlentscheidungen. Zu beobachten sind Vorkommnisse, die nach dem Korruptionsgesetz zu verfolgen wären, also Missbrauch einer bestimmten Vertrauensstellung. Auftreten können sie z. B. bei der Erteilung von Genehmigungen, bei Posten- oder Auftragsvergaben.
Dazu gehören aber auch Verzögerungen oder Verhinderungen von gesetzlich vorgeschriebenen Entscheidungen. Die Kommunalgesetzgebung zählt weitere Beispiele auf. Derartige Gesetzesübertretungen sind zum einen das Ergebnis fehlenden Wissens. Andererseits – und dies immer häufiger – sind sie das Resultat von Selbstüberschätzung, der Negierung von Kritik, der Ablehnung des offenen Dialogs mit den Menschen zur Lösung von Sachfragen. Psychologen sprechen in diesem Zusammenhang häufig von Narzissmus.
Lassen Sie uns wachsam sein und bei all diesen Erscheinungen konsequenter handeln. Nutzen wir als Bürger unsere diesbezüglichen Rechte. Es geht um unser aller Wohl.
Ihr Re (h) Auge
Bild zur Meldung: Zur Kriminalität in Brandenburg
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