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Information zur Sitzung der Gemeindevertretung (GVS) vom 26.04.2022

27. 04. 2022

In dem Tagesordnungspunkt „Bericht des Bürgermeisters“ wurde u.a. berichtet zu:

  • Zahlreiche Neupflanzungen von Straßenbäumen und die Anforderungen zu deren Schutz und Pflege
  • positives Fazit zum Frühjahrsputz 2022
  • Erstellung Silber-Gedenkmünze für 775 Jahre Rehfelde und erstmaliger Verkauf am Gemeindestand zum Sportfest am 01.05.2022
  • Beginn der Umsetzung des Wohnungsbauprojektes um den REWE-Markt und Vorstellung der aktuellen Bebauungsabsichten in der nächsten GV im Mai 2022

Zu den Protokollen der GV-Sitzungen vom 15.03.2022  und 29.03.2022 wurden durch unsere Fraktion Korrekturen  und Änderungen vorgeschlagen. Zur Sitzung am 29.03.2022  betraf das vor allem klare und exakte Formulierungen für die Einrichtung gesonderter Arbeitsgruppen zur Bearbeitung prioritärer Aufgaben in 2022. Hierzu erfolgte eine Verständigung. Entsprechende Änderungen wurden vorgenommen.

Anmerkung unserseits: Nunmehr geht es um die Einrichtung von 6 AG zu den Themen

  • Fortschreibung Schulentwicklungskonzept, inkl. zukünftige Schulessensversorgung
  • Festlegung von Prioritäten für Winterdienst und Grünflächenpflege
  • Fortschreibung Bebauungsprojekt Mühlenfließ mit Offenlegung des Bebauungsplanes
  • Fortschreibung der Straßenausbaukonzeption
  • Erarbeitung einer Friedhofsentwicklungskonzeption
  • Erarbeitung von Prämissen für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes

Zu den Anstrichen 2-6 hatte sich der OEA bereits in seiner Sitzung am 06.04.2022 prinzipiell verständigt. Mit dem 1. Anstrich  muss sich der BA noch beschäftigen. Wichtig erscheint uns, dass möglichst noch im Mai die AG eingerichtet, jeweils ein Verantwortlicher gefunden und die Arbeit noch vor der Sommerpause aufgenommen wird.

Bei Anfragen von Einwohnern wurde die vorliegende Beschlussvorlage 32/2022 in Frage gestellt. Sie beinhaltete die Aufhebung eines Bebauungsbeschlusses von 2020 zur Errichtung einer erweiterten Fahrradabstellfläche am Bahnhof Rehfelde. Der Einwohner verwies auf den dringenden Bedarf für Fahrradabstellflächen und die Möglichkeit der Nutzung von bereits bewilligten Fördergeldern. Im weiteren Tagungsverlauf wurde zog das Amt als Beschlusseinreicher die Vorlage zurück, um sie in den Gremien neu zu beraten.

Bei Informationen des Amtes wurde auf folgende Fragen hingewiesen:

  • Zum auslaufenden Leasingvertrag für das „Rehfelde-Mobil“ wurde mit dem Autohaus eine Laufzeitverlängerung bis 10/2022 verhandelt. Damit wurde Zeit gewonnen, um Entscheidungen für den weiteren Umgang mit dem Mobil gründlich zu beraten.
  • Information zu Kostenstand für die 775-Jahrfeier. In diesem Zusammenhang wurde einstimmig beschlossen, dass eingehende Spendengelder für die Feier zusätzlich zu den im Haushalt bereitgestellten 20 TEUR einzuplanen sind.
  • Information über einen neu abgeschlossenen Stromliefervertrag für die Straßenbeleuchtung für 2022.
  • Information zum Verfahren für die Neuwahl des Amtsdirektors (Kandidatenvorstellung am 27.04. und Neuwahl am 29.04.2022 im Amtsausschuss

Bei Anfragen der Gemeindevertreter ging es u.a. um:

  • Nachfrage zu eventuell notwendigen Abstimmungen mit dem Sportverein bezüglich Klärung von Zuständigkeiten und Pflichten (siehe auch nachfolgenden Punkt „Sachstand Bewässerungsanlage“)
  • Nachfrage und Kritik bezüglich der bis zum 30.06.2022 ausgesetzten Amtsunterstützung bei der Arbeit der Fachausschüsse. Das Amt bleibt aufgrund der aktuellen Personalsituation grundsätzlich bei dieser Entscheidung, würde jedoch bei dringlichen Angelegenheiten unterstützend mitwirken. Auch unsere Fraktion betrachtet die Amtsentscheidung kritisch, sieht diese jedoch als logische Konsequenz von Entscheidungen des Amtsausschusses zur personellen Schwächung des Amtes. Zugleich ist sie der Überzeugung, dass sie kein Grund dafür sein kann, um Ausschusssitzungen abzusetzen, wie es für den OEA im Mai geschehen ist.
  • Auf unsere Nachfrage, ob im Nachgang zur GV-Sitzung vom 29.03.2022 eine Unterstützung des WSE durch eine politische Erklärung der Gemeinde Rehfelde erfolgen wird, verwies der Bürgermeister auf das Recht unserer Fraktion, einen Beschlussantrag einzureichen. Obwohl auch unsere Gemeinde von dem Zwist zwischen WSE und Landesregierung massiv betroffen werden kann (siehe unsere Info zur GV vom 29.03.2022) positionierte sich der Bürgermeister nicht und sieht hier anscheinend auch keinen Handlungsbedarf.

Bezüglich des Beratungspunktes „Information und Sachstand Bewässerungsanlage Sportplatz“ wurde informiert, dass es erneut Probleme mit der Pumpenanlage gab und nunmehr eine neue Lösung über eine zwischengeschaltete Zisterne vorgenommen wird. Anscheinend wurde die neue Lösung durch den Sportverein eigenständig initiiert und umgesetzt. Informationen und Abstimmungen mit der Gemeinde bzw. dem Amt haben hierzu nicht stattgefunden. Es wurde empfohlen nunmehr rechtliche  und finanzielle Abstimmungen und Klärungen zum Sachverhalt vorzunehmen.

Die Beschlussvorlagen

31/2022 - Feststellung einer Entbehrlichkeit einer Grundstücksfläche von 46 m²

26/2022 - Bildung eines 2. Bauabschnitts Straßenbau Im Winkel

34/2022 - Nutzung des Rehfelde-Wappens durch die Energiegenossenschaft für neue

E-Ladesäulenprojekte

35/2022 - Ermächtigung des Amtes zum Treffen von Entscheidungen für die Sanierung

                der kommunalen Wohnungen Bahnstraße 28/29

wurden mit großer Mehrheit bestätigt

Der Beratungspunkt zur Beschlussvorlage 32/2022 zur Problematik Windfeld 26 wurde sehr intensiv und umfangreich diskutiert. Hierbei ging es um einen Antrag des Amtes zur Aufhebung der Satzung über die Verlängerung  der Veränderungssperre für das Windfeld.

Grundlage und Hintergrund war ein vorliegendes Urteil des Oberverwaltungsgerichtes vom 28.03.2022 in dem die von der Gemeinde beschlossene Satzung als rechtsfehlerhaft beurteilt wurde und die Gemeinde die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.

Seitens unserer Fraktion wurde darauf verwiesen, dass das Gericht mit seinem Urteil unsere seit 3 Jahren vertretene, von allen anderen Fraktionen nicht erhörte Position bestätigte, nämlich dass Rehfelde von 2019 bis Ende 2020 eine Verhinderungsplanung betrieb und auch mit der Beauftragung eines Planers keine konkrete Bebauungsplanung vorgenommen wurde. In dem Urteil wurden zudem die Rechtsauffassungen des beauftragten Rechtsanwalts als unzutreffend und substanzlos dargestellt. Wir unterstrichen abermals, dass seit 2019 der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit den Windkraftbetreibern durch die Gemeinde verhindert wurde. Um weiteren finanziellen Schaden abzuwenden und die Interessen der Gemeinde und ihrer Bürger zu wahren muss aus unserer Sicht der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages oberstes Ziel sein. Aufgrund der bisherigen Entscheidungen der Gemeindevertretung wird das nur mit einer hohen Kompromissbereitschaft der Gemeinde zu erreichen sein.

Durch das Amt wurde darauf verwiesen, dass bei einer Nichtbestätigung der Beschlussvorlage, einem Beharren auf der Satzung und einer Fortführung des Rechtsweges mit weiteren erheblichen Gerichtskosten zu rechnen sei. 

Die weitere Diskussion zu Verantwortlichkeiten und unzureichenden Bearbeitungsprozessen wurde dann in einer nichtöffentlichen Beratung intensiv fortgesetzt.

Die auf Antrag unserer Fraktion namentlich vorgenommene Abstimmung zur Vorlage 32/2022 hatte folgendes Ergebnis: 8 dafür, 1 dagegen und 6 Enthaltungen. Damit wurde die Vorlage bestätigt.

 

Fraktion Die LINKE /ZUKUNFT

 

Bild zur Meldung: Information zur Sitzung der Gemeindevertretung (GVS) vom 26.04.2022

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„Denken, was wahr ist! Fühlen, was schön ist! Wollen, was gut ist!“

(August von Platen - 1796 – 1835)

 

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(Alphonse de Lamartine - 1790 – 1869)

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