Einige Bemerkungen zur 20. Sitzung des Finanzausschusses
In ihrem einleitenden Bericht wies die Ausschussvorsitzende auf eine Änderung des Arbeitsplans der AG Gemeindepartnerschaft hin. Obgleich vor wenigen Wochen abgesagt lud Zwierzyn nun doch kurzfristig zum Kindertag am 29. Mai in die polnische Gemeinde ein.
Aus dem Ausschuss heraus wurde die Frage gestellt, ob es für die vereinbarten Arbeitsgruppen, für ihre Zusammensetzung, für ihren Vorsitz und für ihre Tätigkeit eines gesonderten Beschlusses der Gemeindevertretung bedarf.
Hauptgegenstand der sehr sachlich und ergebnisorientiert geführten Aussprache war allerdings der Meinungsaustausch zu den vom Amt vorgelegten Satzungsentwürfen über die Inanspruchnahme eines Kita-Platzes und über die Versorgung der Kinder der Kitas und der Schule mit Mittagessen. Das Ziel, eine abschließende empfehlende Stellungnahme zu beiden Dokumenten an die Gemeindevertretung zu verabschieden, konnte nicht erreicht werden. Daher wurde vereinbart, die Vielzahl der Fragen und Hinweise aus der Diskussion an das Amt, das nicht vertreten war, schriftlich zu übergeben. Der Ausschuss sehe sich erst nach deren Beantwortung in der Lage, eine fundierte Meinung zu bilden. Dazu zählten u. a.:
- Der Bericht eines beauftragten Instituts über die Neukalkulation der Elternbeiträge und Verpflegungsentgelte für Kinderbetreuungseinrichtungen liegt dem Amt seit April 2021 vor. Weshalb heute der Druck des Amtes, innerhalb kürzester Zeit die vorgelegten Dokumente zu verabschieden zumal das Land Brandenburg 2023 die Annhame eines neuen Kita-Gesetzes vorsieht?
- Die anwesenden Mitglieder stellten fest, dass der Ausschuss zwar eine Verantwortung für die haushalterischen Aspekte der zu beschließenden Dokumente habe, diese ohne eine Beratung im dafür politisch verantwortlichen Bildungsausschuss der Gemeindevertretung nicht zur Beschlussfassung vorgelegt werden dürften.
- Die anwesenden Mitglieder des Ausschusses erachten es ebenso als unbedingt notwendig, die Elternvertretungen der Kitas, im Hort und in der Schule in den Klärungsprozess einzubeziehen.
- In den Texten beider Satzungen werden zwar Kriterien für die Erhebung von Beiträgen herausgearbeitet, klare Definitionen zur Qualität der Betreuung sind nicht zu erkennen.
- Hinzuweisen ist auf Ungenauigkeiten in den Formulierungen der § 1 und 2 der Satzung zur Versorgung mit Mittagessen. Darüber hinaus enthält die Satzung keine klare von allen Fraktionen im Vorfeld artikulierte positive Positionierung zur Eigenversorgung mit Mittagessen.
- Welche Möglichkeiten hat die Gemeindevertretung, abweichend von den vorgelegten Kalkulationen zu den Elternbeiträgen diese unter sozialen Gesichtspunkten neu abzuwägen?
- Existieren Vergleiche zu den Beiträgen von Nachbargemeinden wie Herzfelde oder Strausberg?
Eine Teilnahme der Vertreter der Fraktion FÜR hätte sich sicherlich positiv auf das Ergebnis der Diskussion ausgewirkt.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde zum Weiterbetrieb des Rehfelde-Mobils beraten.
Fraktion DIE LINKE/ZUKUNFT
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