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Zum Winterdienst

27. 11. 2022

Frage an den Sender: „Ist der Beschluss zum eingeschränkten Winterdienst in Rehfelde wirklich ernst gemeint?“

Unsere Antwort: „Im Prinzip ja, aber er funktioniert nur, wenn wir keinen richtigen Winter mit viel Schnee bekommen“

Bemerkungen:

Das ist das Ergebnis zögerlichen Handelns der Gemeindevertretung, besonders des Ortsentwicklungsausschusses und unter dem Vorsitz von Herrn Hunger, und des Amtes Märkische Schweiz.

Mit der Auflösung der AFG Rehfelde durch die beteiligten Gemeinden fehlt ein Partner, der preisgünstig den Winter gestaltet hat. Der kurzfristig für 2021/2022 gewonnene Betrieb für war wesentlich teurer.

Auf die Ausschreibung für 2022/23 hat sich nur ein Betrieb gemeldet, der aus Sicht der Kommune aber ein exorbitantes Kostenangebot unterbreitet hat, das nicht bestätigt werden konnte.  

Daraus resultiert der Beschluss zum „Eingeschränkten Winterdienst“, da außer den Bundes- und Kreisstraßen nur die Gemeindearbeiter tätig werden. Deren Schwerpunkt liegt eindeutig bei den öffentlichen Plätzen und den wichtigen Einrichtungen der Gemeinde. Außerdem ist in diesem Bereich die erforderliche Technik nicht vorhanden.

Bleibt die Frage offen, wer soll die Drittleistungen nach Auftrag bei entsprechender Schneehöhe auf den Straßen erführen und was kostet das dann?

Was lehrt dieser Beschluss?  Bevor man etwas eliminiert, sollte man schon eine andere praktische Lösung für die Vorsorge sichern. 

Mögen die Bürger selbst reagieren! Jetzt oder bei Schneefall!

Mögen sich die Gemeindevertreter diesen Beschluss vor der Bestätigung nochmals überlegen!

Für die Daseinsvorsorge reichen keine Striche über die Straßennamen im Anhang, man muss jetzt für Lösungen sorgen!

 

Der Beschluss lautet:

"Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rehfelde bestätigt den Winterdienst 2022/23 eingeschränkt, nach veränderten Räum- und Streuplan, Stand 12.10.2022 in den festgelegten Bereichen und Straßenabschnitten mit gemeindeeigenem Personal und Technik durchzuführen.

Drittleistungen können im Bedarfsfall für lokale Bereichen und Straßenabschnitte im Rahmen der Haushaltmittel 2022/23 als laufende Verwaltungsaufgabe gebunden werden."

 

Auch wenn die Ankündigung bereits an den Ortseingangsschildern (siehe Bild als Ersatz für den Sendemast) angebracht wurden, der Beschluss soll  erst am Dienstag gefasst werden.

Der Beschluss mit Sachdarstellung und Anlagen kann über die TO der GVS nachgelesen werden.     

 (hier der Link zur TO mit TOP 13.4.)

 

Bild zur Meldung: Zum Winterdienst

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„Denken, was wahr ist! Fühlen, was schön ist! Wollen, was gut ist!“

(August von Platen - 1796 – 1835)

 

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(Alphonse de Lamartine - 1790 – 1869)

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