Änderungen 2023 – Hinweise
Das „Neue Jahr“ hält viele Aufgaben und Anforderungen bereit und dazu zahlreiche Veränderungen durch Gesetze bzw. Beschlüsse. Jeder Bürger sollte sich dazu ausreichend informieren, um entsprechend reagieren zu können.
In unserer Gemeinde gibt es Präzisierungen von Kostensätzen in den KITA`s und Hort sowie Essenversorgung und sogar bei den Friedhofsgebühren.
Neuer Preisdeckel bzw. Preisbremse ab 01. März, rückwirkend ab 01.01.2022 für Gas und Strom. (Grundlage ist der vom Versorger prognostizierte Jahresverbrauch) Für 80% des Verbrauchs gelten bei Gas 12C/kWh, bei Fernwärme 9,5C/kWh und 40 c/kWh. Für den Rest gilt der teure Marktpreis. Versorger dürfen die Preise ab Januar nicht ungerechtfertigt erhöhen. Für Einsparungen unter diese 80 % gibt es eine Gutschrift, die zum höheren Preis gutgeschrieben werden. Gleichfalls wurde die Umsatzsteuer auf Gas von 19 auf 7 Prozent gesenkt.
Ab Januar steigt das Wohngeld I von 180 auf 370 Euro pro Monat für rund 1,4 Mill. Haushalte; beim Wohngeld II wird die Einkommensgrenze für einen Single, zum Beispiel in günstigen Städten wie Gera von 986 Euro auf 1371 Euro angehoben.
Der steuerliche Grundfreibetrag für Ehepaare steigt von 20.694 € auf 21.816 €. Der Steuersatz von 42 Prozent greift für Ledige erst bei 62810 €, bei Ehepaaren ist der Betrag doppelt so hoch. Ab dem Einkommen über 277 826 € (Paare ab 555 652 €) gilt der erhöhte Satz von 45 Prozent. Der Arbeitnehmer Pauschbetrag für Werbekosten stieg bereits 2022 von 1000 auf 1200 € und jetzt auf 1230 €. Für die Pendlerpauschale kann man bei einer Entfernung über 21 Kilometern 38 statt 35 € abrechnen. Die Einkommenssteuererklärung muss 2023 erst bis zum 30. September beim Finanzamt sein. Die Grenze für steuer- und abgabefreie Minijobs ist von 450 auf 520 € gestiegen.
Der gesetzliche Mindestlohn liegt auch 2023 bei 12 Euro. Dachdecker erhalten 14,80 €, im Elektrohandwerk sind es 13,40 €, bei Leih- und Zeitarbeit auf 13 €, bei Pflegekräften auf 15,25 € bis Dezember. Die erleichterten Regeln für Kurzarbeit werden bis Ende Juni 2023 verlängert. Angestellte können 2023 mehr Arbeitstage im Homeoffice arbeiten. Statt 120 Arbeitstagen auf 210 2023. Verbesserungen gibt es beim Kinderfreibetrag, dem Kinderzuschlag, Entlastungen bei Alleinerziehenden, beim Unterhalt, Unterhaltungszuschuss und Ausbildungsfreibetrag.
Für kranke Beschäftigte wurde es einfacher. Der Chef muss unverzüglich informiert werden, muss aber keine Bescheinigung mehr erhalten. Arztpraxen informieren direkt die Krankenkasse. Bei leichten Atemwegserkrankungen dürfen die Krankmeldungen weiter telefonisch mitgeteilt werden.
Ab Januar tritt eine umfassende Reform der rechtlichen Betreuung und des Vormundschaftsrecht in Kraft. RD
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„Nehmen Sie die Menschen, wie sie sind, andere gibt es nicht.“
(Konrad Adenauer - 1876 – 1967)
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(Oliver Kalhofe)
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