Zu Rentenzahlungen
Die Frage lautet: „Stimmt es, dass wer nie gearbeitet und auch nie in die Rentenversicherung eingezahlt hat, eine Grundsicherung bekommt?“
Unsere Antwort nach Recherche im Internet: „Im Prinzip ja, diese hängt aber von seinem Gesamtvermögen ab!“
Bemerkungen:
Wer arbeitet, zahlt in der Regel in die Deutsche Rentenversicherung ein. So sollen alle Arbeitnehmer nach ihrem Berufsleben eine Rente erhalten. Einen Anspruch auf Regelaltersrente hat aber nur, wer mindestens fünf Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hat. Menschen, die immer arbeitslos waren und daher nie gearbeitet haben, kommen nicht auf die Wartezeit von fünf Jahren und haben somit keinen Anspruch auf die Rente. Diese Menschen können allerdings Grundsicherung beantragen.
Grundsicherung können diejenigen beziehen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, keine Altersrente bekommen und deren Lebensunterhalt mit dem Einkommen nicht gedeckt werden kann. Damit sollen zudem Unterkunft und Heizung, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und Vorsorgebeiträge bezahlt werden. Die Deutsche Rentenversicherung gibt an, dass alle, die weniger als 924 Euro Einkommen pro Monat haben, einen Antrag auf Grundsicherung prüfen lassen sollen. Alleinstehende Erwachsene bekommen mindestens 449 Euro, Paaren stehen gemeinsam 809 Euro zu.
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