Zur Heizungsumstellung
Die an uns gestellte Frage: „Ist das Gesetz zum Heizungstausch ab nächstes Jahr verbindlich?“
Unsere gut überlegte Antwort: „Im Prinzip ja, aber es gibt mögliche Ausnahmen und es fehlen noch die meisten Durchführungsbestimmungen und Durchführungsanordnungen sowie Richtlinien zur Förderung!“
Bemerkungen
Das Gesetz scheint entsprechend der durch die Politik selbst geschaffenen Lage in Deutschland notwendig. Aber wie immer ist es mit Fehlern behaftet. Dazu Uneinigkeit in der Ampel und nur eine neue Zahl als Zielstellung, ohne festzulegen wie es ab sofort realisierbar wäre.
Beispiel: Die gesetzliche Festlegung, dass dieses Gesetz ab sofort für die kommunalen Einrichtungen verbindlich ist, wird noch erarbeitet (erstritten), soll aber ab 2024 gültig sein. Auch, dass es dazu für Kommunen bereits in 2023 Förderungen gibt, ist kaum bekannt und kann natürlich nur mit vorliegenden Planungen in Anspruch genommen werden.
In Rehfelde sollte man sich dazu vielleicht zeitnah die Ausarbeitungen des ehemaligen Klimaschutzmanagers anschauen und Hilfe im Stic erbeten, wo dieser noch tätig ist. Helfen könnte auch das bereits vorliegende Projekt für Schule, Hort und kommunale Wohnungen aus dem Jahre 2018/19
Ratsam ist, dass jeder für kommunale und private Häuser einen eigenen Plan erarbeiten muss, wie er das technisch, finanziell und in Zeitachsen realisieren will, oder auch realisieren muss.
Bild zur Meldung: Zur Heizungsumstellung
Spruch der Woche
„Denken, was wahr ist! Fühlen, was schön ist! Wollen, was gut ist!“
(August von Platen - 1796 – 1835)
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„Das Gewissen ist das Gesetz der Gesetze.“
(Alphonse de Lamartine - 1790 – 1869)
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