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Zu gemeindlichen Veranstaltungen

25. 05. 2023

Uns erreichte nach der Gemeindevertretersitzung folgende Frage: „Stimmt es, dass das 1. Rehfelder Seifenkistenrennen eine gemeindliche Veranstaltung ist?“

Auf Nachfrage unsere geprüfte Antwort: „Im Prinzip ja, aber nur als eine einmalige Einstufung für das 1. RSKR im Jahr 2023!“

 

Bemerkung

Die Beschlussvorlage 46/2023 wurde vom Bürgermeister eingebracht und führte zu einer lebhaften Diskussion in der Sitzung. Durch Carsten Kopprasch (Die Linke/Zukunft) wurde klargestellt, dass solche Initiativen grundsätzlich gut und durch die Gemeinde zu unterstützen sind. Allerdings bedarf der Begriff und die Einstufung einer „gemeindliche Veranstaltung“ einer generellen Abstimmung und Klärung.

Aus unserer Sicht muss es dazu eine schnelle Klärung durch einen grundsätzlichen Beschluss zu „gemeindlichen Veranstaltungen“ und die Übernahme von Kosten durch die Gemeinde sowie die durch das Amt zu lösenden Aufgaben geben. Das Modell der Vergangenheit, dass die Gemeinde der Veranstalter ist und die volle Verantwortung an einen Verein, Initiativgruppe oder juristische Person übergibt hatte sich bewährt. Wenn dazu das Geld und die Lösung von Aufgaben entschieden werden, könnten alle Beteiligten wieder zufrieden sein.

Es bedarf verbindlicher Regelungen, da zum Beispiel gemeinnützige Vereine, wie der Dorfangerverein 1247 e.V., für eine gemeindliche Veranstaltung, das Osterfeuer 2023, 141.00 € Gebühren an das Amt zahlen musste. (MOZ berichtete)

Übrigens ist das, wie der Bürgermeister meinte, noch kein „Wahlkampf“ für die Kommunalwahlen anno 2024 – oder doch?

 

Bild zur Meldung: Zu gemeindlichen Veranstaltungen

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„Denken, was wahr ist! Fühlen, was schön ist! Wollen, was gut ist!“

(August von Platen - 1796 – 1835)

 

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(Alphonse de Lamartine - 1790 – 1869)

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