Zu Wärmeplänen
Uns erreichte folgende Frage: „Stimmt es, dass Gemeinden unter 10. 000 Einwohner jetzt Wärmepläne erarbeiten müssen und diese auch Besitzer sowie Mieter betreffen werden?“
Unsere Antwort lautet: „Im Prinzip ja, aber das hat Zeit bis zum 30. Juni 2028 und lässt damit die betreffenden, verunsicherten Bürger im Regen stehen!“
Bemerkung
Das Bauministerium will als Hilfe für die Kommunen ein „vereinfachtes Wärmeplanungsverfahren“ vorgeben. Dabei können benachbarte Kommunen bei der Wärmeplanung zusammenarbeiten.
Der Gemeindevertretung Rehfelde und dem Amt kann man empfehlen die im Zusammenhang mit der Erarbeitung des „Kommunalen Energiekonzeptes“ von Rehfelde durch die Studenten aus Eberswalde durchgeführten Untersuchungen in unseren Dörfern zu aktualisieren.
Aus der MOZ vom 27. Juli 2023 zitiert:
„Das Wärmeplanungsgesetz ist eng verknüpft mit dem umstrittenen Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch Heizungsgesetz genannt. Erst wenn in einer Kommune eine Wärmeplanung vorliegt, soll die Pflicht gelten, dass jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien gespeist wird. Wo ein Wärmenetz geplant ist, dürfen Eigentümer übergangsweise eine Gas- oder Ölheizung einbauen. Gibt es keine Wärmenetze, werden Hausbesitzer verpflichtet, sich um eine klimafreundliche Heizungsvariante wie eine Wärmepumpe oder um eine Pelletheizung zu kümmern.
Kommunen dürfen einen Anschluss- und Benutzungszwang anordnen, da es sich für Gemeinden häufig nicht lohnt, ein Wärmenetz nur für wenige Hausbesitzer aufzubauen“
Erste Absprachen zur Erschließung des Quartiers Mühlenflies gehen von einer zentralen Heizungsanlage und möglichst auch regionaler Stromversorgung aus. Dabei sollen zu 100% „Erneuerbare“ eingesetzt werden.
Bild zur Meldung: Zu Wärmeplänen
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(August von Platen - 1796 – 1835)
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(Alphonse de Lamartine - 1790 – 1869)
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