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Zum Urteil

17. 11. 2023

Erneut nach Veröffentlichungen in der MOZ haben wir eine Frage: „Bedeutet die Entscheidung des Verfassungsgerichtes das AUS für die ehrgeizigen Ziele der Klimapolitik der Ampel?“ 

Unsere Meinung als Antwort: „Im Prinzip JA, aber vor Ort gibt es weitere Möglichkeiten, nur die Förderung wird knapper oder entfällt für die Bürger vor Ort ganz weg!“

 

Bemerkung:

MOZ 17.11.2023 „Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts dürfte die Versuchung groß sein, das „Klimageld“ endgültig ad acta zu legen. Ein solcher Wortbruch würde der Klimapolitik aber auch den letzten Hauch Zustimmung nehmen, den das Heizungsgesetz noch nicht erstickt hat.“

„Bislang folgten Bundesregierungen aller Couleur dem Prinzip des Ordnungsrechts, also Verboten, deren Härten sie durch Fördergeld abzumildern versuchten. Dieser Politikansatz hat sich nur nicht als unbezahlbar erwiesen. Die Bilanz ist ein Desaster: hohe Energiepreise, nach Polen der schmutzigste Energiemix, ein Boom fossiler Heizungen. Nun bietet sich allerdings die Gelegenheit für einen Neuanfang. Die Ampel sollte sie nutzen.“

Diese neue Gelegenheit gibt es in Rehfelde schon lange. Der einfachste Weg wäre die produktiven Gespräche mit den Investoren für Windkraft und den Bau von PV-Anlagen. Dazu die Rehfelde EigenEnergie e. G, in der die Gemeinde Mitglied ist, für alle Projekte in der Gemeinde zu gewinnen oder sogar zu beauftragen. Mit städtebaulichen Verträgen wäre alles regelbar, auch die Einnahme von Geld in Größenordnungen.

Der Bund wird neue Einnahmenquellen suchen und es gibt auch die Meinung, dass die Schuldenbremse wegen Notlage ausgesetzt werden könnte. 

„Wir haben seit dem Einmarsch Russlands in die Ukraine eine Notlage. Die deutsche Wirtschaft hat den enormen Energiepreisschock bei Weitem noch nicht verkraftet. Das Bruttoinlandsprodukt ist kommendes Jahr gut vier Prozent niedriger, als es die Bundesregierung und die Forschungsinstitute Anfang 2022 projiziert hatten. Kaufkraftbereinigt sind deshalb die Steuereinnahmen deutlich geringer, zugleich sind die Ausgaben wegen mehr als einer Million ukrainischer Flüchtlinge und Militärhilfen an die Ukraine deutlich größer. Das ist genau, was die Bundestagsabgeordneten, die damals die Schuldenbremse ins Grundgesetz geschrieben haben, mit einer „Notlage“ gemeint haben. Der Bundestag könnte also problemlos eine Notlage erklären.“

Die Neuaufstellung des Finanzierungsplans des KTF ist nun Sache der Bundesregierung. Die aktuellen Haushaltsverhandlungen setzte der Haushaltsausschuss fort; die Bereinigungssitzung begann planmäßig am Donnerstag. Solche Beschlüsse, wie das Wachstumschancengesetz, werden dazu keine Klärung schaffen. Ein guter Schritt in die richtige Richtung, aber viel zu klein um die Lage der Wirtschaft und der Menschen zu verändern.

Was es brauche, seien Prioritäten bei den Ausgaben.Das scheint für den Haushalt 2024 der Gemeinde Rehfelde, der am 19.12.2023 beschlossen werden soll, auch notwendig.

 

Bild zur Meldung: Zum Urteil

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(August von Platen - 1796 – 1835)

 

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(Alphonse de Lamartine - 1790 – 1869)

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