Zum Böllerverbot
Nach der zugespitzten Diskussion in den Medien erreichte und heute die Frage: Kann man das Böllern nicht einfach verbieten?“
Ohne rechtliche Prüfungen unsere Antwort: „Im Prinzip JA, aber keiner kann das durchsetzen und für viele ist es das Erlebnis zum Jahreswechsel!“
Bemerkung:
Unabhängig von der eigenen subjektiven Meinung und Einstellung, die sich über die Jahre und auch mit dem zunehmenden Alter verändern kann, kann das nur das Ergebnis freiwilligen Einsichten und Handeln der Menschen geregelt werden.
Gefährdete Bereiche sollten mit Verbot geschützt werden. So zum Beispiel Tankstellen, landwirtschaftliche Scheunen, öffentliche Gebäude, historische Stadtkern mit Fachwerkhäusern uam.
Das muss dann aber auch durchsetzt werden und bei Verstoßen schnell und empfindlich geahndet werden.
Für den nächsten Silvesterabend gilt leider nur die Einsicht und Rücksichtnahme gegenüber den Mitmenschen und Tieren. Dazu die Forderung den Schutz von Einsatzkräften der Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst zu gewährleisten und unter Androhung von harter Bestrafung auch zu schützen.
Die zunehmenden, alltäglichen zu erlebenden Aggressionen gegen Uniformierte ist zu beenden. Jegliche Gewalt und insbesondere jeglicher Angriff auf Einsatzkräfte muss konsequenter geahndet werden. Es ist das falsche Signal, das in den Fällen von Berlin und anderswo ein Großteil der Täter mit äußerst geringen Strafen davonkamen.
Menschen benehmt euch wie Menschen
(von dpa/epd – aus MOZ 29.12.2023)
„Kurz vor dem Jahreswechsel haben Feuerwehr und Unfallversicherer vor einer Wiederholung der Silvesterkrawalle von 2022/23 gewarnt. Damals gab es allein in Berlin 15 verletzte Feuerwehrleute. In die Windschutzscheibe eines Einsatzfahrzeuges wurde ein Feuerlöscher geschleudert. „Diese Gewalt muss aufhören. Es darf nicht sein, dass Menschen, die anderen zu Hilfe eilen, um ihre eigene Sicherheit und Gesundheit fürchten müssen“, sagte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Stefan Hussy.
Jede Attacke gegen Feuerwehrleute und gegen Rettungskräfte im Allgemeinen schadeten „dem Ehrenamt und damit der ganzen Gesellschaft“, betonte DGUV-Vertreter Hussy. Deshalb falle es schwer zu akzeptieren, dass Gerichte oft Gnade vor Recht ergehen ließen und manche Verfahren gar wegen eines angeblich nicht vorhandenen öffentlichen Interesses ganz eingestellt würden.“
Bild zur Meldung: Zum Böllerverbot
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(August von Platen - 1796 – 1835)
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(Alphonse de Lamartine - 1790 – 1869)
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