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Information über die 42. Sitzung des Amtsausschusses am 14.5.2024

15. 05. 2024

Eingangs informierte das Amt über die Vorbereitung des 12. Amtsjugendlagers der FFW, das vom 18.07. – 21.07.2024r im Floriandorf des KiEZ Frauensee Kinder- und Jugenderholungs-zentrums in Heidesee stattfinden wird. Es brachte sein Bedauern zum Ausdruck, dass von den etwa 160 Jugendlichen lediglich 65 teilnehmen werden. Die Mehrzahl der Entschuldigungen für eine Nichtteilnahme wurde mit der Höhe des Teilnehmerbetrags begründet. Der Ausschuss ersuchte das Amt, Wege auch finanzieller Art zu erschließen, um diese teambildente Maßnahme künftig für alle jugendlichen Feuerwehrleute des Amtes zu ermöglichen.

Bei der Beratung der Informationsvorlage über die Einsätze des Geschwindigkeitsmess-gerätes im Amtbereich Märkische Schweiz kamen die Mitglieder darin überein, dass zu den daraus abzuleitenden Konsequenzen eine Meinungsbildung erforderlich ist. Diese sollte allerdings zuerst in den Gemeinden selbst erfolgen.

Im Interesse der Unterstützung der Einsatzbereitschaft der FFW im Amtsbereich kamen die Mitglieder des Ausschusses zu der Überzeugung, dass der Eigenanteil der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren für die Führerscheinausbildung der Klasse C rückwirkend vom 1. Januar 2024 auf Null Euro festgelegt werden soll. 

Einstimmig beschloss der Ausschuss die 2. Satzung zur Änderung der „Satzung über die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr des Amtes Märkische Schweiz in besonders übertragenen Funktionen sowie Zuwendungen für kameradschaftliche Zwecke“. Damit wird der „Beauftragte für die Alters- und Ehrenabteilung“ in den Kreis der Anspruchsberechtigten Funktionsträger aufgenommen und ihm eine monatliche Entschädigung für seine Arbeit zuerkannt.

Eine angeregte Diskussion rief die Information über die Änderung der Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz von Brandenburg hervor, die eine erhebliche Erhöhung der Gebühren für Veranstaltungen, insbesondere für Ausnahmegenehmigungen für Lager-/Brauchtumsfeuer, Nachtruhestörungen, Benutzung von Tongeräten und Erlaubnisse für Feuerwerke vorschreibt. Ausgenommen davon sind allerdings gemeindliche Veranstaltungen. Bei der Festsetzung der Gebühr im Einzelfall erwarten die Ausschussmitglieder, das untere Level der Rahmengebühren zum Maßstab zu nehmen.

Bei der Beratung der Vorlage zur Auswahl eines gemeinsamen Verwaltungsstandortes für die Amtsverwaltung Märkische Schweiz zeigten Vertreter aus Rehfelde ihr Unverständnis gegenüber mehreren Schlussfolgerungen, die das beauftragte Planungsbüro hinsichtlich der Eignung verschiedener vorgeschlagener Standorte aufzeigte, zumal die Ermittlung der Grunddaten teilweise auf Annahmen basiert.. Die Mehrzahl der Ausschussmitglieder konnte sich dem Vorschlag anschließen, die Standorte Rehfelde, Elsholzstraße, und Buckow, ehemalige Jugendherberge, einer weitere Detailuntersuchung zu unterziehen.

 

 

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